FTX-Pleite und digitales Zentralbankgeld

Viel wurde in der zurückliegenden Woche berichtet über die Pleite der FTX-Börse für digitale Währungen und seinen Gründer, Chef, was-auch-immer, mit dem bezeichnenden Namen Bankman-Fried. Ob er nun persönlich Gelder seiner Anleger eingesackt hat oder ob die Ukraine in einer Verbindung mit FTX Milliarden Dollar verloren hat oder was auch immer. Das Vertrauen in unser Finanz- und Wirtschaftssystem wird dadurch nicht gefördert.

Über die Verbindung zur Ukraine, dem korruptesten Staat auf europäischem Boden, wurde ich mich nicht wundern, über persönliche Bereicherung auch nicht. Ich erinnere mich an Spitzen des Eisbergs, die Betrugsaffairen zu Zeiten des Neuen Marktes, den Enron-Skandal, die vielfältigen Schneeballsysteme u.a. in den USA, die Bank-Rettungen durch Geld der Steuerzahler und vieles mehr. Und ich denke, die aktuell bezogen auf das finanzielle Ausmaß ihrer Aktivitäten größten Verbrecher laufen frei herum. Und wenn sie nicht laufen, sitzen sie vielleicht in Regierungen, in großen, internationalen Wirtschaftsorganisationen oder in Finanzinstitutionen.

Die FTX-Vorfälle zeigen sehr wahrscheinlich ein weiteres Mal: Der Normalbürger kann sich das Ausmaß solcher „Geschäfte“ kaum vorstellen. Aber irgendwie regt es niemanden mehr besonders auf, scheint mir. Auch wenn wir die Details nicht im einzelnen kennen, sind die Vorfälle zumindest ein weiterer Anlass, an unserem Finanzsystem zu zweifeln. Aber anscheinend sind wir alle schon abgestumpft ob der Normalität solcher Vorfälle. Oder unser Vertrauen in unser Papiergeld und das darauf basierende Finanzsystem ist durch nichts zu erschüttern…

Die digitalen Währungen wurden uns als Hort der finanziellen Freiheit und Sicherheit verkauft. Der Lack ist ab. Nicht erst seit „FTX“. Vielleicht gibt uns das aber einen Vorgeschmack auf die allseits festzustellenden Aktivitäten der Zentralbanken, ihr eigenes digitales Geld zu schaffen. Natürlich geht es beim digitalen Zentralbankgeld absolut rechtens zu. Die Frage ist nur, wie sieht die Rechtslage dann aus?

Mir fällt dazu ein böser Vergleich ein. Zu Hitlers Zeiten wurden Gesetze geschaffen, Regimegegner mit drastischen Strafen bis hin zur Todesstrafe zu belegen. Darauf basierende Urteile waren in etwa so legal, wie es eines Tages legal sein könnte, einem „Querdenker“ den Zugriff auf seine finanziellen Mittel zu versperren, weil er Kritik am herrschenden Regime geübt hat. Der stirbt dann nicht wie früher durch das Fallbeil, sondern „einfach so“. Zugegeben, ein drastischer Vergleich.

Ich möchte nicht, dass meine Regierung alle meine finanziellen Transaktionen nachvollziehen kann. Nicht, weil sie gemäß heutigem Recht illegal sind, sondern weil ich es nicht möchte. So einfach ist das. Ich mache auch beim Scheißen, einer durchaus legalen Betätigung, die Klotüre zu. In einer Welt digitaler Zentralbank-Währungen ist die Klotüre immer offen.

Ich möchte nicht in einem Spionage-Staat à la VR China leben, in dem ich zu einem digitalen Profil werde, dessen Saldo „sozialer“ Punkte irgendwann mittels digitalem Zentralbankgeld darüber entscheidet, was ich darf und was nicht. Wenn wir nicht aufpassen, werden wir bald schon einen persönlichen „grünen“ Fußabdruck bekommen, der uns an solche Eingriffe gewöhnen soll.

Ich fürchte, dass das digitale Zentralbankgeld genau zu Verhältnissen wie in der VR China führt. Und je lauter die treuherzigen Beteuerungen werden, dass es nur eine Ergänzung zum Bargeld sein wird, je mehr befürchte ich das. Eines Tages könnte eine Finanzkrise, eine Vertrauenskrise in unsere Papierwährungen, den Anlass geben, uns das digitale Zentrankbankgeld als einzig mögliche Rettung zu verkaufen.

Gegen den „Big Brother“ von Orwells „1984“ habe ich was. Wie sagte Dostojewsky einst? „Bargeld ist gedruckte Freiheit“. Mit den digitalen Zentralbank-Währungen wird daraus programmierte Unfreiheit.

Nachtrag:
(25.11.22) Die Gesellschaft für Informatik warnt: „Die geplante Begrenzung des Bargeldverkehrs – und noch vielmehr die Einführung einer digitalen Währung, die anstelle des Bargelds treten kann – greife einerseits massiv in die informationelle Selbstbestimmung und das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz ein und andererseits in das in der Europäischen Menschenrechtskonvention und der EU-Grundrechtecharta garantierte Recht auf Privatsphäre.

(5.12.22) Übrigens: Sam Bankman-Fried ist der zweitgrößte Spender der US-Demokraten nach George Soros. Noch Fragen? Weitere interessante Details hier: „Wir erleben den Übergang zu einer multipolaren Finanzordnung"

(16.5.22) Siehe auch BlingBling!

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