Zensus 2022

Am Stichtag 15. Mai ist eine neue Volkszählung über uns gekommen. Was steckt dahinter? Dient das etwa der Vorbereitung eines Lastenausgleichs?

1983 gab es den Plan einer großen Volkszählung, bei der alle Bürger erfasst werden sollten. Ein großer Aufschrei ging damals durch die Bevölkerung, man hatte Angst vor einem Überwachungsstaat. Schließlich heißt ein absolut lesenwerter Roman „1984“, in dem genau das heraufbeschworen wird.

Die Daten der Volkszählung sollten seinerzeit mit den Melderegistern abgeglichen werden, die Ausführlichkeit der Fragen gab dem Staat Möglichkeiten, die Befragten zu identifizieren. Zudem hatte die Computerisierung des Alltags gerade begonnen. Die Furcht vor dem Staat als „Datenkrake“ und dem „gläsernen Bürger" einte viele, die sonst politisch wenig gemeinsam hatten.

Gegen die Durchführung der Volkszählung gab es Verfassungsbeschwerden, denen das BVG recht gab. Die Volkszählung durfte in der vorgesehenen Form nicht stattfinden. Das Bundesverfassungsgericht urteilte, Teile des Volkszählungsgesetzes seien verfassungswidrig. Es definierte das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Grundrecht, abgeleitet aus der Menschenwürde und dem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Der Einzelne darf grundsätzlich über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten bestimmen. Das war ein Meilenstein des Datenschutzes.

Der Zensus 2022 findet (bis jetzt) völlig geräuschlos statt. Die Quantitätsmedien veröffentlichen die Presseerklärungen von Regierung und statistischem Bundesamt. Problematisiert wird das nicht.

Befragt werden zufällig ausgewählte Haushalte – insofern handelt es sich um einen Mikrozensus. Hinsichtlich Immobilien hat der Zensus 2022 jedoch den Charakter einer Volkszählung – bei allen rund 23 Millionen Eigentümerinnen und Eigentümer oder Verwaltungen von Wohnraum werden Informationen zu ihren Wohnungen und Wohngebäuden abgefragt.

In Deutschland gibt es kein einheitliches Verwaltungsregister, das den Bestand an Wohngebäuden und Wohnungen flächendeckend erfasst. Deshalb sei die Gebäude- und Wohnungszählung wichtiger Bestandteil des Zensus 2022, so das Statistische Bundesamt. Erstmals werden auch die Nettokaltmiete, die Dauer und der Grund für einen Leerstand, sowie der Energieträger der Heizung abgefragt.

Das Bundesamt betont, dass die gesetzlichen Vorgaben zum Datenschutz beachtet würden. Die Daten würden nicht an Behörden außerhalb der amtlichen Statistik weitergegeben und nur anonymisiert ausgewertet. Personenbezogene Daten würden zur Aufbereitung benötigt, aber zum frühestmöglichen Zeitpunkt aus der weiteren Verabeitung ausgeschlossen. Veröffentlicht würden nur zusammengefasste Ergebnisse. Diese liegen voraussichtlich ab Ende 2023 vor.

Misstrauen hinsichtlich der Vorbereitung eines Lastenausgleichs ist berechtigt. Der Staat ist hoch verschuldet. Die Wiedervereinigung gab es nicht umsonst, die Finanzkrise, die Eurokrise, die Corona-Krise haben ebenfalls Löcher ins Staatssäckel gerissen. Und jetzt haben wir die Ukraine-Krise… und die Klimakrise. Abgesehen davon ist seit mindestens 40 Jahren keine Regierung, egal welcher Couleur, sorgsam und verfassungsgemäß mit den von den Bürgern eingetriebenen Steuern umgegangen. Und zu jeder Wahl gab es immer wieder neue schuldenfinanzierte Geschenke.

Der deutsche Staat, und nicht nur der deutsche, steckt in einer Schuldenfalle. Die Anhänger der MMT (Modern Money Theory) bestreiten das zwar, der Staat könne so viel Geld drucken, wie er will. Aber nicht zu Unrecht wird die Abkürzung MMT auch gerne mit „Monetäre Märchentheorie“ übersetzt.

Der gesunde Menschenverstand sagt einem schon, dass es nur einen konstruktiven Weg aus der Schuldenfalle gibt – mit starkem Wirtschaftswachstum über einen längeren Zeitraum hinweg kann man aus den Schulden herauswachsen. Das gelang nach dem Zweiten Weltkrieg, die Zerstörung Europas schuf eine gewaltige Nachfrage. Heute ist ein solches Wachstum hier kaum vorstellbar – es sei denn…

Also liegt es ausgesprochen nahe, dass sich der Staat andere Wege sucht, um seine Überschuldung in den Griff zu bekommen. Schließlich stehen den Staatsschulden große private Vermögen gegenüber. Über die Grundbücher besteht ein Überblick über das Eigentum bei Immobilienvermögen.

Das ruft Erinnerungen an den Wiederaufbau nach dem Zweiten Weltkrieg wach. Damals griff der Staat auf Immobilien zu, zunächst per Einquartierung in privaten Wohnraum, dann über den Lastenausgleich, bei dem er den Besitzern von Grundeigentum eine Zwangshypothek mit durchaus nennenswertem Umfang auferlegt hat. Diese wirkte wie eine Sondersteuer auf Immobilien.

Der Zensus 2022 ist hinsichtlich Immobilien eine ausgewachsene Volkszählung. Man kann dem Statistischen Bundesamt hinsichtlich der Anonymisierung glauben oder nicht. Wo Daten anfallen, werden diese früher oder später auch genutzt. Egal, was man mal zum Zeitpunkt der Erhebung zugesichert hat.

Kleines Beispiel: In Zeiten Corona waren etwa Restaurants gehalten, Daten ihrer Besucher zu erfassen. Diese sollten nicht weitergegeben und nach vier Wochen vernichtet werden. Das hinderte jedoch die Polizei nicht daran, genau auf diese Listen zuzugreifen, wenn man etwa eine schwere Straftat verfolgte (oder das vorgab).

Und genauso kann es mit den Zensus-Daten geschehen. Wie bei den Corona-Meldedaten tut sich irgendwann einmal ein „höheres Ziel“ auf und schon war es das mit der Anonymität. Ich würde der Zusicherung, dass die Daten zum frühest möglichen Zeitpunkt im Prozess der Verarbeitung anonymisiert werden, nur trauen, wenn gleichzeitig sichergestellt wird, dass die privaten Daten dann auch vernichtet werden. Aber davon ist nicht die Rede.

Haben Sie sich vor „Corona“ vorstellen können, wie danach die Grundrechte von Regierung und Justiz mit Füßen getreten wurden?

Am 12.12.2019, also bereits vor der Corona-Krise, wurde das Lastenausgleichsgesetz vom 14.08.1952 geändert. Die 1952 im LAG-Gesetz bestimmten Verpflichtungen galten rückwirkend bis 1948 und endeten 1982. Das Gesetz bestand aber fort. Die wesentliche Änderung im Gesetz besteht darin, dass „Kriegsopferfürsorge“ durch „Soziale Entschädigung nach dem Vierzehnten Sozialgesetzbuch“ ersetzt wurde.

Der Begriff der sozialen Entschädigung ist weit gefasst, damit gemeint ist die Unterstützung von Menschen, die durch ein schädigendes Ereignis eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, für das die staatliche Gemeinschaft eine besondere Verantwortung trägt. Schädigende Ereignisse sind dabei Gewalttaten, Kriegsauswirkungen beider Weltkriege, Ereignisse im Zusammenhang mit der Ableistung des Zivildienstes, sowie Schutzimpfungen oder andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe. Die Änderung des LAG-Gesetzes wird zum 01.01.2024 wirksam.

Steht ein neuer Lastenausgleich unmittelbar bevor? Hinter den Kulissen rumort es: Im April 2020 wurde im Kreise der CDU/CSU Fraktion im Deutschen Bundestag über Strategien zur wirtschaftlichen Bewältigung der Corona-Pandemie diskutiert, die wohl die größte Herausforderung seit dem 2. Weltkrieg darstellt, wie es hieß. Am 17.4.2020 sprach Ex-SPD-Chef Gabriel den Lastenausgleich an, indem er fragte, wie Deutschland die enormen Kosten wegen Corona bewerkstelligen kann. Die Süddeutsche Zeitung dachte im Februar 2021 unter der Überschrift „Über Solidarität nachdenken“ laut über das Thema Vermögensabgabe nach. Am 7. April 2022 forderte der Präsident des Deutschen Städtetages im Rahmen des Finanzierungskonzeptes für die Unterbringung der ukrainischen Geflüchteten einen fairen Lastenausgleich. Er meinte damit zwar etwas anderes, warum aber gebrauchte er dann diesen Terminus?

Mit dem Zensus 2022 verbessern sich die Möglichkeiten, einen Lastenausgleich einzuführen, einfach schon über den besseren Wissenstand des Staates. Gleichzeitig wird mit der Änderung der Bemessungsgrundlage für die Immobilienbesteuerung (aktuell haben die Finanzämter Aufforderungen zur Auskunft verschickt) die Datengrundlage geschaffen. Die Änderung soll 2025 inkraft treten. Außerdem arbeitet die EU an einem Vermögensregister.

Kommt ein Lastenausgleich? Die Einschläge kommen näher. Kann man sich davor in Sicherheit bringen? Denken Sie daran, dass das LAG-Gesetz von 1952 bis 1948 zurückwirkte. Eine Möglichkeit wäre, Hypotheken-Kredite zu Niedrigstzinsen aufzunehmen. Sie wirken bezogen auf die Immobilie Abgabe-mindernd, allerdings muss man an den Schuldendienst denken. Falls der Lastenausgleich auf das gesamte Vermögen ausgedehnt wird, hilft dies vermutlich nicht viel weiter.
Wer daran denkt, sich sein Bargeld unter das Kopfkissen zu legen, sollte im Auge haben, dass im Zuge der Bestrebungen, Bargeld abzuschaffen und ein digitales Währungssystem einzuführen, auch dieser Weg vermutlich nicht sonderlich erfolgreich sein dürfte.

Siehe auch: "Die Vermögensabgabe, die jeden Bürger betrifft"

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