„Mehr Europa lässt das Grundgesetz kaum zu“

Auszüge aus einem Interview der FAZ/FAS mit dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Vosskuhle, vom 25.9.11.

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Konkret gefragt: Alle Welt rätselt, ob Ihr Urteil zur Euro-Rettung gemeinsame Staatsanleihen der Euro-Länder erlaubt oder nicht. Bitte schaffen Sie Klarheit.
Was nicht zur Entscheidung ansteht, wird auch nicht entschieden. Es ist nicht Aufgabe des Gerichts, verfassungsrechtliche Fragen zu klären, die nicht Gegenstand eines anhängigen Verfahrens sind. Aber unser Urteil stellt klar, dass der Bundestag seine Budgetverantwortung nicht durch unbestimmte haushaltspolitische Ermächtigungen auf andere Akteure übertragen darf. Und es dürfen keine dauerhaften Mechanismen begründet werden, die auf eine Haftungsübernahme für Willensentscheidungen anderer Staaten hinauslaufen. Je nachdem, wie Eurobonds konstruiert sind, dürfte unsere Antwort somit recht eindeutig sein.

Mit dem erweiterten Rettungsschirm würde Deutschland für bis zu 400 Milliarden Euro haften. Erlaubt es die Verfassung wirklich, solche gewaltigen Summen aufs Spiel zu setzen?
Das Grundgesetz schreibt keine fixe Obergrenze für Gewährleistungszusagen vor. Wir Richter können eine solche Obergrenze nicht erfinden. Sollte sich der Haushaltsgesetzgeber durch die Höhe der Haftungszusagen aber offensichtlich dauerhaft seiner Handlungsfähigkeit begeben, dann wäre das mit den Vorgaben im Urteil zum Euro-Rettungschirm tatsächlich nicht mehr vereinbar.

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Wie kann das Grundgesetz verhindern, dass eine europäische Wirtschaftsregierung uns regiert und nicht deutsche Staatsorgane?
In der Informalisierung politisch weitreichender Entscheidungen liegt in der Tat eine Gefahr. Deshalb betont das Gericht immer wieder die starke Stellung des Parlaments, im festen Vertrauen darauf, dass es diesen Bestrebungen entgegentritt. Deutschland hat eine große Affinität zum Rechtsstaat, das Recht besitzt hier eine hohe Verbindlichkeit. Die Menschen erwarten, dass sich auch die Politik an Regeln hält. Mit diesem Grundverständnis sind wir in den letzten Jahrzehnten sehr gut gefahren.

Was bedeutet das für die Idee der Wirtschaftsregierung?
Versuche, Recht und Regeln im Hinterzimmer oder unter Hinweis auf konkrete Nöte zu umgehen, haben ungeahnte Langzeitwirkungen, vor denen ich nur warnen kann. Wir müssen aufpassen, dass wir da nicht in ein falsches Fahrwasser geraten.

Erlaubt das Grundgesetzes eine weitere europäische Integration?
Ich denke, der Rahmen ist wohl weitgehend ausgeschöpft.

Und wenn die Politik doch weitergehen will?
Die souveräne Staatlichkeit Deutschlands wird durch das Grundgesetz unabänderbar garantiert. Sie darf auch durch den verfassungsändernden Gesetzgeber aufgrund der im Grundgesetz verankerten Ewigkeitsgarantie nicht aufgegeben werden. Danach sind Änderungen des Grundgesetzes, die Strukturprinzipien berühren – Demokratieprinzip, Rechtsstaatsprinzip, Sozialstaatsprinzip, Bundesstaatlichkeit -, unzulässig.

Könnte man die Budgethoheit des Bundestags teilweise europäischen Institutionen übertragen?
Für eine Abgabe weiterer Kernkompetenzen an die Europäische Union dürfte nicht mehr viel Spielraum bestehen. Wollte man diese Grenze überschreiten, was politisch ja durchaus richtig und gewollt sein kann, müsste Deutschland sich eine neue Verfassung geben. Dafür wäre ein Volksentscheid nötig. Ohne das Volk geht es nicht!

Was bleibt von der Idee eines starken Parlaments, wenn der Verzicht auf Rettungsgesetze katastrophale wirtschaftliche Folgen hätte?
Politik hat immer mit faktischen Zwängen zu kämpfen. Zur Verantwortungsübernahme durch das Parlament gibt es keine überzeugende Alternative. Der Bundestag ist und bleibt der Ort, an dem die wesentlichen Entscheidungen für unser Gemeinwesen getroffen werden müssen.

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Sind die Aktienmärkte gesetzlich in den Griff zu kriegen?
Man sollte dem falschen Eindruck entgegentreten, Finanzmärkte ließen sich naturgemäß nicht regulieren. Ihre Regulierung ist eine Frage des politischen Willens auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene.

Sie lehnen ein freies Spiel der wirtschaftlichen Kräfte ab?
Selbstverständlich – jedes Spiel braucht Regeln! Die Entwicklung hin zu freien, entfesselten Kapitalmärkten hat in den vergangenen Jahren für Unruhe und Verunsicherung gesorgt. Ich beobachte diese Entwicklung mit Skepsis und teile die Begeisterung vieler Ökonomen und Politiker dafür nicht. Die Vorstellung, nur mit dem System des Marktes die Welt erklären und verbessern zu können, entspricht nicht ihrer Komplexität. Ich bin erleichtert, dass diese Phase hinter uns zu liegen scheint.

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Das Verfassungsgericht genießt enormes Vertrauen bei den Bürgern. Es wird mehr als der Bundestag als Garant dafür gesehen, dass die Macht vom Volke ausgeht.
In der Tat ist das Vertrauen in die Politik ein Stück weit verlorengegangen. Das ist eine problematische Entwicklung. Das Bundesverfassungsgericht kann gute Politik nicht ersetzen. Wir können nur versuchen, überzeugende Entscheidungen zu treffen mit einer langen Halbwertzeit.

In der Geschichte der Bundesrepublik gab es zwei mächtige, wirklich unabhängige Institutionen: das Bundesverfassungsgericht und die Bundesbank. Eine hat mit der Währungsunion stark an Bedeutung verloren.
Keine Sorge! Das Bundesverfassungsgericht wird keine zweite Bundesbank. Da passen wir schon auf. Richtig ist aber, dass in einigen EU-Mitgliedstaaten das Verfassungsdenken deutlich schwächer ausgeprägt ist und auch die Verfassungsgerichte wenig Einfluss besitzen. Das sollte kein Vorbild sein. Freiheit und Wohlstand lassen sich auf Dauer nur mit einer starken Verfassungsgerichtsbarkeit gewährleisten.

Link zum vollständigen Interview hier.

Artikelbild von Wikipedia – die Eurozone ist grau eingefärbt.

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