Das Bundesverfassungsgericht hat den Euro-Rettungsschirm ESM unter Vorbehalten genehmigt. Der Eil-Antrag des CSU-Politikers Peter Gauweiler wurde abgelehnt, den ESM so lange zu stoppen, bis die EZB ihr OMT-Programm rückgängig macht.
Gauweiler und andere hatten Anfang Juli Verfassungsklage gegen den ESM und den Fiskalpakt eingereicht.
Damit kann Deutschland dem permanenten Euro-Rettungsschirm ESM unter Erklärung entsprechender völkerrechtlicher Vorbehalte beitreten. Deutschland hat bislang als einziges Land der Eurozone den ESM-Vertrag nicht ratifiziert, der mit der Beteiligung des größten Mitgliedsstaats nun in Kraft treten kann.
Die Vorbehalte des Gerichts:
- Die Haftungssumme für Deutschland ist zunächst auf gut 190 Mrd zu beschränken.
- Deutschland muss ein Kündigungsrecht eingeräumt werden, wenn der ESM ausgeweitet werden soll.
- Die Geheimhaltungsvorschriften des ESM-Vertrags sind so zu ändern, dass sie einer umfassenden Information des Bundestags und des Bundesrats nicht entgegenstehen.
Was den ersten Punkt angeht, so kann die Haftungssumme in weiteren Schritten sehr wohl ausgeweitet werden, jedoch nicht ohne die Zustimmung des deutschen Vertreters im ESM. Der ist zwar im bundesdeutschen Innenverhältnis an ein entsprechendes Votum des Bundestags gebunden, im "Außenverhältnis" könnte er jedoch (völkerrechtlich verbindlich) anders stimmen. Er ist nach Regularien des ESM von jeder Strafverfolgung frei gestellt.
Von der vor gut einem Jahr in einem FAZ-Interview geäußerten Haltung des Gerichtspräsidenten Vosskuhle "mehr Europa lässt das Grundgesetz kaum zu" ist nicht mehr viel übrig geblieben. Die "Vorbehalte" des BVG gegen die bestehenden Gesetzesvorlagen sind kein ernst zu nehmendes Hindernis auf dem Weg, dass Deutschland weitere enorme Risiken für den Erhalt der Eurozone übernimmt.
Meine Einschätzungen zu ESM und Fiskalpakt u.a. hier:
ESM: E_uropa S_ei M_ein
ESM – Ermächtigungsgesetz
Fiskalpakt – neoliberale Neuauflage
Das aktuelle Urteil betrifft die Eilanträge. Die endgültige Entscheidung ("Hauptsache-Verfahren") wird im Dezember erwartet. Aber erstens ist kaum zu erwarten, dass die Richter heute "hüh!" und dann "hott!" sagen und zweitens würde das wenig ändern, denn mit der heutigen Entscheidung kann der ESM und der Fiskalpakt völkerrechtlich in Kraft treten. Das könnte durch eine spätere, andere Entscheidung nicht zurückgeholt werden.
Im Dezember soll auch zur Frage der EZB-Bond-Käufe entschieden werden. Hierzu ist im aktuellen Urteil notiert, der ESM darf nicht zu einem „Vehikel einer verfassungswidrigen Staatsfinanzierung durch die EZB werden“. Und: "Ein Erwerb von Staatsanleihen durch die EZB, der auf von den Kapitalmärkten unabhängige Finanzierung der Haushalte der Mitgliedsstaaten zielte, ist als Umgehung des Verbots monetärer Haushaltsfinanzierung ebenfalls untersagt." Wenn das BVG dabei bleibt, muss es den Fall dem Europäischen Gerichtshof vorlegen, weil es in Sachen EZB nicht zuständig ist.
Erste Stimmen (Quelle):
Andreas Rees, Deutschland-Chefvolkswirt der UniCredit:
"Das ist ein guter Tag für die Euro-Zone. Sie erhält jetzt einen zweiten wichtigen Stützpfeiler in ihrer Architektur – mit dem ESM und Fiskalpakt auf der einen Seite sowie den EZB-Anleihenkäufen auf der anderen Seite. (…) Viele Krisenländer erhalten jetzt Zeit, um ihre Reformen voranzubringen. Damit befindet sich die Währungsunion auf einem guten Weg."
Marco Bargel, Chefvolkswirt der Postbank:
"Der Weg ist (…) frei, dass eventuell Spanien und womöglich Italien auf Staatsanleihekäufe des ESM zurückgreifen können. (…) "
Heino Ruland, Marktexperte von Ruland Research:
"Das ist im Prinzip ein Freibrief. (…) Der ESM muss nicht neu verhandelt werden. Damit kann er sicher im Laufe des Oktober seine Arbeit aufnehmen. (…) "
Jörg Krämer, Chefvolkswirt der Commerzbank:
"Der ESM kann an den Start gehen. Die EZB wird im großem Stil Staatsanleihen kaufen. Wir bekommen eine Haftungsunion, die den Charakter der Währungsunion ändern wird – hin zu einer italienisch geprägten Währungsunion. Sie wird Parallelen aufweisen zum Italien der siebziger und achtziger Jahre."
David Thebault, Global Equities, Paris:
"(…) Die Euro-Zone hat eine weitere Hürde genommen – langsam, aber sicher wird die Region stabiler, weniger risikoreich. Das einzig große Problem, das wir jetzt noch haben, ist Spanien. Aber der Mechanismus, um die Probleme des Landes anzugehen, nimmt Gestalt an."
Jörg Rahn, Marktstratege von Marcard, Stein & Co.:
"(…) Positiv ist auch, dass die bisherige Haftungsgrenze von 190 Milliarden Euro aufgestockt werden kann. Da das aber an die Zustimmung des Bundestags gekoppelt wird, ist in der derzeitigen rechtlichen Form wohl keine Banklizenz für den ESM möglich. (…) "
Hans-Werner Sinn, Präsident des ifo-Instituts, bewertet das Urteil insgesamt positiv. Die gesamtschuldnerische Haftung der Bundesrepublik werde von 642 auf 190 Mrd. Euro reduziert, die Geheimhaltungsklausel sei gekippt und der ESM einer Banklizenz beraubt. Laut Sinn hat das Gericht implizit auch das Ankaufprogramm der EZB als unrechtmäßig bezeichnet.
Prof. Polleit, Degussa Goldhandel, sieht (spätestens) mit der ESM-Ratifizierung den Weg in die Euro-Inflationsgemeinschaft eingeschlagen. Die Limitierung des ESM behindere das OMT-Programm der EZB nicht, schon relativ kleine ESM-Kredite an strauchelnde Staaten genügen, um EZB-Aufkäufe zu ermöglichen und damit die Geldmenge auszuweiten.
Die "Märkte" feiern (weiter).
Nachtrag:
Nachdem das Bundesverfassungsgericht für den ESM-Vertrag und den Fiskalpakt nun grünes Licht gegeben hat, sagt Joachim Goldberg von cognitrend, hat sich die Zahl der verbliebenen Event-Risiken für die Börsianer weiter reduziert. Aber: „Trotz des gut fünfprozentigen Zuschlags des DAX seit vergangenem Mittwoch haben längst nicht alle der seit Wochen schief liegenden Pessimisten die Notbremse gezogen und deutsche Standardwerte gekauft. Die Mehrheit der mittelfristigen Händler bleibt auch nach den wichtigen Entscheidungen geldpolitischen Entscheidungen bearish.“ Damit könnten die verbliebenen Pessimisten allenfalls hoffen, dass der Markt nach dem Motto "buy the rumour, sell the fact“ eine Abwärtskorrektur produziert, sobald die US-Notenbank morgen bekannt gibt, was das FOMC entschieden hat.
Das könnte Sie auch interessieren:
- Was andere Medien sagen vom 03.11.2024
- S&P 500 – wie viele Allzeithochs noch? vom 16.06.2024
- S&P 500 – Bullen halten sich zurück vom 01.06.2024
Schreibe einen Kommentar