Grundgesetz ist 72

Am 23. Mai 1949 ist das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland inkraft getreten. Es verankert die Grundrechte. Diese sind keine Staatszielbestimmungen wie etwa die nachträglich eingefügten Schutzmaßnahmen des Umwelt- und Tierschutzes nach Art. 20a GG. Es bedarf zu ihrer Wahrnehmung in der Regel keiner rechtsprechenden Instanz, sie sind unmittelbar geltendes Recht. Die Grundrechte sind in erster Linie Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat.

Artikel 1 bestimmt:
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

Das Grundgesetz misst dem föderalen Prinzip einen hohen Rang zu als Gegenpol zur zentralistischen Gewalt. Die Verfasser hatten dabei bewusst die Machtergreifung Hitlers im Blick.

In Artikel 5 heißt es: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. (…) Eine Zensur findet nicht statt.

Der Auftrag der Medien leitet sich auch aus diesem Artikel des Grundgesetzes ab, die freie Meinungsbildung und kulturelle Vielfalt ist zu gewährleisteten. Die Medien sollen als orientierende Kraft in der öffentlichen Auseinandersetzung die notwendigen Informationen beschaffen und zu ihnen Stellung zu beziehen, präzisiert das BVG in einem Urteil aus 1966.

Art. 20 bestimmt schließlich: „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“

So weit, so gut, so theoretisch.

Die Praxis sieht anders aus:
Zensur findet statt – ausgelagert an private Organisationen wie Youtube & Co.
Demonstrationen gegen die „Corona“-Politik in Berlin wurden an Pfingsten verboten, Demonstrationen wegen anderer Inhalte wurden erlaubt.
Am 22. Mai enterte die Polizei mindestens einen Bus mit Passagieren, die zum demonstrieren nach Berlin unterwegs waren. Er wurde aus der Stadt gebracht, jeder Passagier erhielt Stadtverbot.
In Dresden wird Mitte April jemand von der Polizei minutenlang auf den Boden gedrückt. Er hatte auf einem Platz der Stadt aus dem Grundgesetz vorgelesen (Video).
Nur einzelne Beispiele…

Es ist eine offenbar "alternativlose" Ironie der Geschichte, dass die BRD die DDR übernommen hat und sich die Deutschen jetzt von einer Dame drangsalieren lassen, die im System der autoritären DDR in der FDJ politisch sozialisiert wurde.

Aus den Regierungsparteien hieß es passend zum Geburtstag des Grundgesetzes, dass der grundrechtsbeschränkende Ausnahmezustand wegen „Corona“ weiter verlängert werden soll. Die Lage ist "besorgniserregend" – siehe etwa hier!

Bezeichnend ist, dass mittlerweile quer durch alle Parteien, Schichten und Berufsgruppen davon ausgegangen wird, dass die Grundrechte nur der zurückbekommt, der sich gegen „Corona“ impfen lässt. So als ob die Grundrechte ein Bonbon für Wohlverhalten sind. Niemand hat darüber zu verfügen, wer die Grundrechte genießt und wer nicht. Sie sind unmittelbar geltendes Recht, sie gelten für jeden gleichermaßen. Und sie sind keine Verfügungsmasse des Staates – im Gegenteil, sie sind in erster Linie Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat.

Zum Zustand der Quantitätsmedien: "Harald Wiesendanger über die Massenmedien während der Corona-Krise: ICH SCHÄME MICH – meines Berufsstands"

Sehr lesenswert auch: "'Das freie Subjekt ist aufgehoben' – Warum ich mein Bundesverdienstkreuz zurückgebe"

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