Vom Infantilismus bis Lauterbach

Was haben der „Doppelwumms“, die unbedingte Zulassung der Impfstoffe von Biontech/Pfizer und Moderna, das Eingeständnis von Pfizer, die Präparate nie auf Verhinderung der Übertragung hin getestet zu haben, die Neufassung des Paragraphen 130 StGB und Lauterbach gemeinsam?

Mittlerweile ist es Mode geworden, Gesetzen wohlklingende Namen zu verpassen. Es gibt neben dem „Gute-Kita-Gesetz“ z.B. auch das „Starke-Familien-Gesetz“ oder die „Respekt-Rente“. Jetzt ist der „Doppel-Wumms“ des Kanzlers hinzugekommen, früher häufiger Scholzomat genannt. Mich würde es nicht wundern, wenn die Maßnahmen der Gaspreisbremse den Titel „Quietsch-quietsch“ bekommen. Oder „You’ll Never Walk Alone – Wumms“.

  • Hinter diesem Infantilismus steckt eine Geringschätzung des Souverän.

„Eiteitei, das verstehst Du nicht, das muss Papa/Mama/d für Dich machen.“ Der blöde Souverän rafft es ja doch nicht. Hinter dem abgehobenen Phrasendreschen der Politikerkaste und dem weichgespülten Geschwurbel in den Talkshows steckt genau dieselbe. Zugleich spiegelt das aber auch eine Verweigerung wider, den Tatsachen ins Auge zu sehen. Je schlechter sich die materielle Situation dieser Gesellschaft darstellt, je mehr wird gelabert und versprochen. Auch das ist infantil – wenn Du brav bist, Kindchen, bekommst Du eine Belohnung. (Vielleicht)

  • Die EU-Arzneimittelbehörde EMA hat die mRNA-Impfstoffe von Biontech/Pfizer und Moderna vor kurzem „ohne besondere Auflagen“ zugelassen – und zwar auch gleich zukünftig angepasste Versionen (siehe hier!).

Verwunderlich ist das nicht – die EMA wird zu rund 85% von Pharma-Firmen und anderen im Gesundheitswesen tätigen Konzernen finanziert. Es ist dasselbe Geschäftsmodell wie auch bei der WHO. An der Behördenspitze steht mit Emer Cooke eine langjährige Lobbyistin des europäischen Dachverbands der Pharmaindustrie.

Die EU hat mit Pfizer einen Vertrag über 4,6 Milliarden Comirnaty-Impfdosen geschlossen. Zehn Dosen je Bürger, Kostenpunkt 71 Mrd. Euro. Bisher sind diejenigen Präparate, die gezielt gegen Omicron wirken sollen, übrigens nur an einigen Dutzend Mäusen getestet worden – was soll da schief gehen? Die Nebenwirkungen können weitergehen.

Jetzt hat die EMA die Impfung von kleinen Babys ab 6 Monaten und von Kleinkindern bis 5 Jahren mit den Präparaten von Biontech und Moderna zugelassen. Kinder haben ein stark vermindertes Risiko, schwer an Covid zu erkranken. Der zeitliche Zusammenhang zwischen Fehl- und Totgeburten und der mRNA-Impfung ist sehr deutlich. Offenbar reicht das aber noch nicht bei dem Versuch, Europäer auszurotten.

  • Offenbar interessiert es auch niemanden, dass eine Pfizer-Vertreterin vor kurzem vor dem EU-Parlament wie zuvor schon der Pfizer-CEO in den USA freimütig zugab, der Covid-19-Impfstoff sei nie hinsichtlich Übertragbarkeit der Infektion getestet worden.

Der europaweite Impfpass war genau so begründet worden, man wollte mit ihm die Verbreitung von Covid verhindern. Ein Skandal sondersgleichen – aber für die Quantitätsmedien war das bestenfalls eine Randnotiz wert.

Die Entscheidungen, die die herrschenden Politiker heutzutage treffen, haben immer weniger mit sorgfältiger Überlegung und wissenschaftlich fundierter Grundlage zu tun. Das wird gerade am Beispiel des Impfpasses deutlich: Er wurde mit einer Begründung eingeführt, die ohne jeden Wahrheitsgehalt ist. Das gleiche ist zur Zulassung der mRNA-Impfstoffe zu sagen. Früher wurden Impfstoffe mehrere Jahre getestet, bevor sie zugelassen wurden. Das war auch sinnvoll, weil bestimmte Effekte eben erst nach einiger Zeit deutlich werden. Bei den mRNA-Präparaten meinte man unter Missachtung aller vernünftigen Regeln, eine Test-Phase von zwei, drei Monaten sei völlig ausreichend.

Dabei gilt auch die Ausrede nicht, die Gefährlichkeit des SARS-CoV-2 Virus sei unklar gewesen, es sei Eile geboten. Der meistzitierte Epidemiologe weltweit, Prof. Ioannidis sagte bereits im März 2020 ganz zu Beginn von "Corona", es sei in den USA eine Sterberate von rund 0,125% zu erwarten (in einem Konfidenz-Bereich von 0,025% bis 0,625%). Aktuell liegt sie bei 0,3% (an oder mit Corona).

Wenn nicht ordentlich begründet – sind die Entscheidungen der herrschenden Politik also irrational? Nein, das glaube ich nicht. Sie sind sinn-, aber nicht zwecklos. Der grüne Impfpass bietet eine willkommene Gelegenheit, die Bürger zu verfolgen, zu kontrollieren. Man gewöhnt die Bürger zudem auch durch solche Maßnahmen daran, sich selbst als eine Gefahr für die Allgemeinheit anzusehen. Wenn die sich selbst von immer neuen Gefahren bedroht sehen, liegt es natürlich nahe, nach dem Staat zu rufen. Schließlich hat man ja auch in der Finanzkrise gesehen, wie schnell die Banken gerettet wurden aus ihrem selbst verschuldeten Schlamassel.

Der Staat ist mit Corona beängstigend schnell in eine solche Beschützerrolle hineingewachsen. Kaum ploppt eine Krise hoch, ist der Staat da und legt ein Rettungsprogramm auf. Das war bei „Corona“ so, jetzt mit „Gas“ und „Strom“ ist es dasselbe. Faschistoide Systeme funktionieren ähnlich – der Staat, der Führer, sorgt für seine Bürger. Die bezahlen dafür mit ihrer Freiheit.

Mal abgesehen davon, dass die von den Bürgern zu finanzierende Bürokratie damit immer weiter ausufert. Jedes dieser Rettungspakete bedeutet ein Stück Eingriff in die Eigenverantwortung. Da werden auch gerne immer mehr Unternehmen systemrelevant. Und der Verband der Familienunternehmer will nicht nachstehen. Dessen Hauptgeschäftsführer sagte neulich: „Kein Unternehmen darf Gefahr laufen, durch das Raster überlebenswichtiger Unterstützung zu fallen.“ Lieber Alimente als eigenes Handeln.

Jeder Eingriff in die Eigenverantwortung, sei es von Unternehmen oder von Bürgern, ist zugleich ein Eingriff in demokratische Rechte. Das wurde bei Corona schnell deutlich. Das Ergebnis ist die Entwicklung des Staatswesens hin zu einem an bestimmten Inhalten ausgerichteten Totalitarismus, dem sich alles unterzuordnen hat – siehe z.B. hier und hier.

  • Und dazu passt die Novellierung des Straftatbestands der Volksverhetzung. Und zwar passt dazu sowohl die Art und Weise, wie das zustande kam, als auch der Inhalt des Gesetzes.

Völlig unbemerkt von der Öffentlichkeit beschloss der Rechtsausschuss des Bundestags am Mittwoch vor einer Woche, den auf einer zunächst nicht öffentlichen ‚Formulierungshilfe' des Justizministeriums von Marco Buschmann (FDP) beruhenden Novellierungs-Vorschlag in einem harmlosen Gesetz zum Bundeszentralregister unterzubringen (Drucksachen 20/3708 und 20/4085). So konnte auf die erste Lesung im Bundestag verzichtet werden. Schon einen Tag später, in der Nacht zum Freitag, hat der die Änderung abschließend beschlossen – als letzten Tagesordnungspunkt kurz vor 23 Uhr.

Bisher war nur die Billigung von Straftaten aller Art nach §140 StGB, sowie die Leugnung und Verharmlosung des Holocausts (§130 Absatz 3) strafbar. Nun wurde in §130 ein neuer Absatz 5 eingefügt, nach dem nun auch die öffentliche Leugnung und ‚gröbliche' Verharmlosung von anderen Völkermorden sowie von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen strafbar ist.

Diese Strafbestimmung bietet einen überaus weiten Ermessensspielraum für Staatsanwaltschaft und Gerichte. Die NachDenkSeiten schreiben zurecht: „Wer sich in einer Weise öffentlich äußert, die unerwünscht ist und von der Obrigkeit missbilligt wird, kann (womöglich) streng bestraft werden. Das ist unmissverständlich ein weiterer Schritt zur Einschränkung von Grundrechten, insbesondere der Meinungsfreiheit, Pressefreiheit und Freiheit der Wissenschaft.“

Beides, die Art, wie die Novelle durchgepeitscht wurde und der Inhalt selbst sind verdächtig. Hier wollen die herrschenden Poltiker der Ampel einen weiteren Pflock einrammen gegen Kritiker. Dass sie diese offenbar fürchten, wird an der Art des Zustandekommens der Novellierung in einer Nacht- und Nebelaktion überdeutlich.

Um so kommt zu obigem Infantilismus das hinzu, was immer schon eine „konsequente“ Erziehung auszeichnete: Muckt das Kindchen auf, wird Papa/Mama/d böse. Der fürsorgliche Staat kann eben auch anders: Wenn sich der Souverän nicht fügt, trifft ihn die Härte des Gesetzes. Unmündigkeit schützt vor Strafe nicht.

  • Jetzt, da sich „Corona“ als das erweist, was es immer war (per Mai sind weltweit gerade mal 0,08% der Weltbevölkerung in mehr als 2 ½ Jahren an oder mit Corona gestorben), malt Gesundheitsminister Lauterbach täglich neue Horrorszenarien an die Wand.

Im Vergleich dazu erscheint die übrige Regierungspolitik rational und kompetent. Der Geschäftsführer der Acura Kliniken in Baden-Baden, Rechtsanwalt Dirk Schmitz, urteilt über ihn: „Der hat nur ein Thema, das heißt Corona und das ist Teil seines ganz persönlichen Krankheitsbildes. Der Mann ist psychisch ernsthaft auffällig.“ Zu der von Lauterbach geplanten größten Krankenhausreform der zurückliegenden 20 Jahre hat Schmitz ihm einen offenen Brief geschieben, den Sie hier lesen können.

Dass sich die deutsche Politik einen solchen Gesundheitsminister leistet, spricht Bände. Ich weiß auch nicht, warum mir in dem Zusammenhang immer das Bild der emotionellen Pest unterkommt.

Die Ideologie des starken Staates wird übermächtig, marktwirtschaftliche Ordnungspolitik war gestern. Auf puren Verdacht hin werden gewaltige Subventionen verteilt, Freiheitsrechte eingeschränkt. Rationale Entscheidungen – Fehlanzeige. Das ist die niederschmetternde Diagnose seit der „Corona“-Zeit.

Dies ist die Klammer vom Infantilismus bis zu Lauterbach: Das Staatswesen wandelt sich in Richtung Totalitarismus. Was nach Willkür aussieht, ist zwar bezogen auf die Sicherung der materiellen Lebensgrundlagen der Bürger sinnlos. Aber es ist nicht zwecklos. Am „Corona“-Thema sieht man das gegenwärtig besonders deutlich – die Politik steht ganz im Dienst der großen (Pharma)-Konzerne.

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