Neues von der Impfpflicht

Mitte März will der Bundestag in drei Lesungen über das Gesetz zur Impfpflicht beraten. Es könnte dann nach dem 18. März, so die Planung, inkraft treten. Die wahrscheinliche Version dieses Gesetzes sieht für alle Erwachsenen ab 18 Jahren eine Nachweispflicht über die Impfung vor, die ab 1. Oktober 2022 gilt und bis 31. Dezember 2023 befristet ist. Es ist ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro vorgesehen.

Die Rechtsanwältin Beate Bahner hat am 27.12.2021 ein Rechtsgutachten zur Strafbarkeit der Corona-Impfung erstellt. Demnach darf der Impfstoff Comirnaty auf keinen Fall geimpft werden. Jeder Arzt und jede Person, die eine Impfung vornimmt oder vornehmen lässt oder dazu beiträgt, begeht eine Straftat (§ 95 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Nr. 3a Arzneimittelgesetz (AMG)), so Bahner.

Der Konsens des Bundestags ist, dass die Impfung vor schweren Krankheitsverläufen schützt, nebenwirkungsarm ist und auch mehr oder weniger verhindert, dass Geimpfte die Krankheit übertragen können. Das entspricht alles NICHT den Tatsachen, was zur Genüge bewiesen ist.

Am 28. Februar änderte das RKI klammheimlich die Risikobewertung zu COVID. Jetzt heißt es: „Die Impfung bietet grundsätzlich einen guten Schutz vor schwerer Erkrankung und Hospitalisierung durch COVID-19, dies gilt auch für die Omikronvariante. (…) Die Schutzwirkung gegenüber einer Infektion lässt allerdings nach wenigen Monaten nach, sodass angesichts der hohen Zahl von Neuinfektionen die konsequente Einhaltung der AHA+L-Regeln und eine Kontaktreduktion weiter zur Reduktion des Infektionsriskos erforderlich sind.“

In vorherigen Versionen dieser Einschätzung war noch davon die Rede, die Impfung biete einen effektiven Fremdschutz. Jetzt wird behauptet, dass „Impfungen das Risiko von Übertragungen reduzieren, insbesondere in den ersten Wochen nach einer Impfung“. Das macht die Argumentation für die geplante allgemeine Impfpflicht noch wackeliger. Aber in dem Gesetzentwurf, an dem unter anderem der grüne Impffanatiker Dahmen mitwirkte, wird weiterhin von einer signifikanten Reduktion der Virusübertragung gefaselt.

Mit anderen Worten: Die Impfung taugt nicht viel, deshalb müssen die nicht-pharmazeutischen Interventionen unbedingt bestehen bleiben, obwohl sich auch diese als bestenfalls nutzlos erwiesen haben. Maskenpflicht, Abstandsgebot, Testpflicht – bestenfalls nutzlos, ja, aber nicht zwecklos im Sinne der machtpolitisch motivierten Vereinzelung der Bürger. Und dazu gehört auch die flächendeckende Kontrolle mittels Impfpass. All das soll, bezeichnet als niedrigschwellige Basisschutzmaßnahmen, noch vor dem 19. März im Infektionsschutzgesetz festgeschrieben werden.

Die BKK-Provita hatte vor kurzem eine aufsehenerregende Aufstellung von behandelten Nebenwirkungen der Impfung veröffentlicht. Dabei hatte sich erneut herausgestellt, dass das Warnsystem des Paul-Ehrlich-Instituts völlig untauglich ist hinsichtlich der Einschätzung der Impffolgen. Ein Ärtzteverband hatte sofort gegen die Darstellung der BKK gestänkert mit der Folge, dass dem Vorstand der BKK-Provita fristlos gekündigt wurde. Viele Quantitäts-Medien sind auf die despektierlichen Äußerungen des Ärtzeverbands („Schwurbel-BKK“, „Peinliches Unwissen“, „Täuschungsabsicht“) aufgesprungen. Damit schien das Kapitel erledigt zu sein und man konnte weiter die Mär von der nebenwirkungsarmen Impfung verbreiten.

Jetzt hat der mit der Auswertung der BKK-Daten beauftragte Datenanlyst Tom Lausen über seinen Anwalt weitere Schritte angedroht (siehe hier oder hier!). Die BKK hatte auf Basis ihrer eigenen Daten für 2021 hochgerechnet, dass in Deutschland 2,5-3 Millionen Menschen in Deutschland wegen Impfnebenwirkungen nach Corona Impfung in ärztlicher Behandlung gewesen sein müssen. Das Paul-Ehrlich-Institut hat lediglich knapp 245.000 Meldungen gesammelt. Es ist gesetzlich verpflichtet, neue Erkenntnisse hinsichtlich von Arzneimitteln und Impfungen zu überprüfen und deren Nutzung gegebenenfalls einzuschränken oder zu verbieten.

Der Rechtsanwalt sieht folgende Konsequenzen:
(1) Mit der Erfassung und Auswertung der Impffolgen durch die BKK ist die komplette Neubewertung des Risiko-Nutzen Verhältnisses aller bedingt zugelassenen COVID-19 Impfstoffe unter Einbeziehung der neuen Datenlage seitens des Paul-Ehrlich Instituts zu erbringen.
(2) Mit einer geänderten Neubewertung hat auch durch die STIKO eine Neubewertung aller Empfehlungen zu COVID-19 Impfstoffen zu erfolgen. Die Verpflichtung der STIKO hierzu leitet sich aus der geänderten Datenlage ab.
(3) Bis zur Neubewertung des Risiko-Nutzen-Verhältnisses durch das PEI hat die STIKO keine gültige Datenlage, um an den bisherigen Impfempfehlungen festzuhalten. Damit können die impfenden Ärzte auch keine Impf-Aufklärung nach dem Patientenrechtegesetz vornehmen. Somit kann auch keine gültige Einwilligung des Impflings erfolgen. Alle Impfärzte impfen OffRecord und haften für aus ihren Impfungen entstehende Schäden selbst.

Zudem macht sich nach Darstellung des Anwalts jeder strafbar, der ein Arzneimittel entgegen den Vorschriften des § 5 AMG in den Verkehr bringt oder an Menschen anwendet (§ 5 AMG in Verbindung mit § 95 AMG Abs. 1 Ziff. 1 in Verbindung mit § 95 Abs. 3 Ziff. 1a und 1b AMG). Außerdem stehen mögliche strafbare Handlungen des neuen BKK-ProVita Vorstands und des kompletten Verwaltungsrats im Raum. Die Gründe gehen von strafbaren Unterlassungen bis hin zum Verdacht der Beihilfe zur Körperverletzung und Schädigung von gesunden Menschen mit der möglichen Folge einer persönlichen Haftung.

Besonders schwer wiegt im Zusammenhang mit der anstehenden Beschlussfassung einer gesetzlichen Impfpflicht der Verdacht der Beihilfe zur Körperverletzung in millionenfacher Höhe durch Vereitelung der Herstellung einer klaren Datengrundlage für eine gesetzliche Impfpflicht. Der neue BKK-ProVita Vorstand hatte die Auswertung der BKK-Daten durch Lausen nicht an das Paul-Ehrlich-Institut übergeben. Dadurch kann dieses keine Bewertung der neuen Sachlage vornehmen, was wiederum die Gefahr beinhaltet, dass das Parlament mit falschen und unvollständigen Daten zu falschen Gesetzesbeschlüssen kommt.

Der Rechtsanwalt fordert, dass der neue Vorstand der BKK bis zum 9. März sämtliche anonymisierte Daten, die Lausen im Rahmen seines Auftrags durch den alten BKK-Vorstand erstellt hat, offiziell und öffentlich an das Paul-Ehrlich-Institut übergibt. Da Lausen der einzige unabhängige Mitwisser der Impfnebenwirkungsdatenlage ist, sei er aus rechtlicher Sicht sogar verpflichtet, die Daten andernfalls selbst dem PEI zuzustellen, schreiben die Anwälte.

Das Anwaltsschreiben an den BKK-Vorstand schließt mit den Worten: „Die grundsätzliche Aussage, die Impfstoffe seien sicher und wirksam, ist vor diesem Hintergrund Ihrer Vereitelungstaten zur Bewertung der Impfstoffsicherheit sachlich ohne Neuprüfung nicht mehr haltbar. Wenn sogar die Krankenkassen bei dieser Vereitelung der Sicherheit von Impfstoffen aktiv mitwirken, ist das kriminelle Potential wohl nur noch von Strafgerichten für schwerste Verbrechen durch Unterlassung zu bewerten.“

Dem ist nichts hinzuzufügen.

Ergänzung:
Auch ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. Dr. Volker Boehme-Neßler, Öffentliches Recht an der Universität Oldenburg, sieht eine Impfpflicht in eine Vielzahl von Grundrechten eingreifen. Vor allem ist das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit gemäß Art. 2 GG betroffen. Bei den meisten Grundrechten gibt es einen Gesetzesvorbehalt, in die Grundrechte kann durch ein verhältnismäßiges Gesetz eingegriffen werden. Einen solchen gibt es bei Art. 1 GG, Verletzung der Menschenwürde, nicht.

Nachtrag:
(8.3.22) Masken spielen weiterhin eine dominierende Rolle bei der staatlichen Corona-Politik (siehe oben!). Angeblich senken sie die Fallsterblichkeit an COVID-19, weil weniger Virusmaterial übertragen wird. Zacharias Foegen hat nun in einer Studie nachgewiesen, dass das Gegenteil der Fall ist: Das tiefe Wiedereinatmen von kondensierten Tröpfchen oder puren Virionen, die in der Maske in Tropfenform eingefangen wurden, kann die Prognose verschlechtern.

(9.3.22) Wie schrieb W. Kubicki, FDP und WEF-Jünger, vor kurzem? "Die Grippewelle 2017/18 verursachte – ohne Impfpflichterwägungen, ohne 2G, ohne Maskenpflicht – pro Tag mehr als doppelt so viele Todesopfer wie die aktuelle Corona-Welle. Angesichts dieser Zahlen müssten eigentlich sofort alle Maßnahmen enden." …einschließlich Impfpflicht!

(15.3.22) Eine Impfpflicht wird es nicht geben! Oder doch?

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