Die Weltgesundheitsversammlung der WHO hat am Abend des 1. Juni, kurz vor dem Ende ihrer Tagung, einen Text zur Reform der Internationalen Gesundheitsvorschriften angenommen, der den abstimmenden Delegationen bis wenige Stunden vor der Abstimmung unbekannt war. Der Öffentlichkeit wurde er anschließend samt Streichungen und anderen Zeichen einer hektischen Bearbeitung präsentiert.
Die Weltgesundheitsversammlung (WHA), das oberste Gremium der WHO, sollte eigentlich über einen neuen Pandemie-Vertrag abstimmen. Der scheiterte allerdings am Widerstand zahlreicher Delegationen u.a. deshalb, weil er weitgehende Durchgriffsrechte der WHO in die Gesundheitspolitik der teilnehmenden Länder vorsieht. Sie sahen ihre staatliche Souveränität bedroht.
Die nun angenommenen Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR, deutsch IGV) sehen vor, dass der WHO-Generaldirektor künftig schon dann eine Pandemie ausrufen kann, wenn nach seiner Auffassung die Gesundheitssysteme überlastet werden könnten. Das ist z.B. bei jeder größeren Grippeepidemie der Fall. Ein neuer Pandemievertrag soll innerhalb eines Jahres vereinbart werden.
Die Annahme der geänderten IHR widerspricht den Statuten der WHO. Im Artikel 55 Titel 2 der IHR von 2005 heißt es (Quelle): „Der Text einer vorgeschlagenen Änderung wird allen Vertragsstaaten vom Generaldirektor mindestens vier Monate vor der Gesundheitsversammlung, auf der sie zur Beratung vorgeschlagen wird, mitgeteilt.“ So wie die Abstimmung gelaufen ist, sind die beschlossenen Änderungen der IHR formal ungültig und damit nichtig.
Somit dürfte klar sein, dass die Führung der WHO den Versuch unternommen hat, wesentliche Inhalte des gescheiterten Pandemie-Vertrags in einer illegalen Nacht-und-Nebel-Aktion über die IHR durchzuboxen.
Das „Aktionsbündnis Freie Schweiz“ hat den Coup analysiert. Eine ausführlichere Analyse kann hier heruntergeladen werden.
Die Gruppe schreibt: „Die Sorgen der eigenen Bevölkerung scheinen den Delegierten nicht wichtig genug zu sein. Möglicherweise könnte die nächste Pandemie oder ein anderer Gesundheitsnotstand bereits in Vorbereitung sein und es war deshalb Eile angesagt. Hinzu kommt, dass der Widerstand gegen die IGV und gegen einen Pandemievertrag in vielen Ländern wächst und zwar mit jedem neuen Detail im Rahmen der (meist unfreiwilligen) Aufarbeitung der Corona-Krise, das uns der Wahrheit, also dem offenbar vorsätzlichen Handeln gegen uns und unsere Gesundheit, näher bringt.“ Siehe z.B. die RKI-Files!
Bei den IGV vom 1. Juni 2024 handelt nicht um eine abgespeckte Light-Fassung der IGV, sondern eher um das Gegenteil. Ich fasse die wichtigsten Punkte der Stellungnahme des „Aktionsbündnis Freie Schweiz" zusammen:
Der „pandemische Notfall“ wurde neu definiert. Eine Pandemie ist nun eine übertragbare Krankheit, die sich geografisch weit in mehreren Staaten ausbreitet oder bei der ein hohes Risiko besteht, dass sie sich in mehreren Staaten ausbreiten könnte. Wenn ein „hohes Risiko“ besteht, besteht ein Gesundheitsnotfall, der alle weiteren in den IGV vorgesehenen Massnahmen auslösen kann. Das kann nach dieser schwammigen Definition praktisch immer und jederzeit der Fall sein. Ein „hohes Risiko“ kann im Zweifelsfall der WHO-Vorsitzende alleine feststellen und damit auch ein Votum eines dafür vorgesehenen Gremiums überstimmen.
Die Staaten werden verpflichtet, neue staatliche Behörden zur Umsetzung der IGV zu schaffen. Diese Kontaktstellen müssen für die WHO jederzeit erreichbar sein. Die Staaten werden verpflichtet, Informationen an die WHO weiterzuleiten und permanente Krisenstäbe einzurichten. Diese innerstaatlichen Behörden sind nicht souverän, sondern nach der Umsetzung der IGV in nationales Recht weisungsgebunden – die WHO erteilt die Befehle. Sie sind nationale Zweigstellen der WHO, das soll aber nicht direkt sichtbar sein.
Die IGV legen fest, was relevante Gesundheitsprodukte („relevant health products") sind. Darunter fallen auch Impfstoffe und zell- und genbasierte Therapien. Im Klartext bedeutet das, dass die WHO uns zwingen will, in jedem von der WHO selbst deklarierten Gesundheitsnotstand solche Therapien an uns zuzulassen. Die auf der mRNA-Technologie basierende COVID-Impfung ist genau eine solche Therapie. Ihre Nebenwirkungen sind inzwischen weltweit sichtbar und kausal belegt.
Ein Mitgliedsstaat kann Einreisende, die er für gesundheitlich gefährdend hält, in Isolation und Quarantäne zwingen. Diese bereits in der Vorversion der IGV vorgesehene Regelung wurde nun erneut verschärft, indem festgelegt wurde, wie die erforderlichen Gesundheitsdokumente, also die aus der Corona-Zeit bekannten Zertifikate und QR-Codes, auszusehen haben. Es geht offenkundig darum, das internationale Reisen jederzeit beschränken zu können. Man könnte das im weitesten Sinne als indirekten Impfzwang betrachten, so wie wir ihn im Grunde schon hatten. Für die Reise gilt dann „1G“. Der Zwang zu einem digitalen Impfpass ist die Vorstufe einer digitalen Identität, die wiederum zwingende Voraussetzung für die Einführung des digitalen Zentralbankgeldes (CBDC) ist.
Der Artikel 13 der IGV mutet so an, als seien hier Teile des WHO-Pandemieabkommens eingebaut worden, über das keine Einigung Erzielt werden konnte. Beim WHO-Pandemieabkommen handelt es sich um eine Art Handelsabkommen für diejenigen Akteure, welche die bereits genannten relevanten Gesundheitsprodukte auf den Markt bringen werden. Das muss natürlich geregelt werden, damit eine Pandemie gewinnbringend verlaufen kann.
Die neuen IHR/IGV sind schlecht und gefährlich, daran besteht kein Zweifel. Sie sind Bestandteil der globalistischen Gesamtagenda.
Das Abschlussdokument heißt lapidar „International Health Regulations (2005)". Das ist betrügerisch, weil es eher eine umfassende Revision ist. Die WHO-Führungs-Clique glaubt wohl, dass es so leichter in nationales Recht der Mitgliedsstaaten umgesetzt werden kann. Ganz nach dem Motto: Diese Vorschriften gibt es schon lange, es wurden nur ein paar „technische Änderungen“ vorgenommen, die politisch nicht weiter relevant sind und deshalb nicht diskutiert werden müssen.
Die Änderungen der IHR/IGV werden in einem Jahr automatisch in Kraft treten, wenn die Mitgliedsländer nicht innerhalb der nächsten zehn Monate Widerspruch eingelegen. Mehrere Staaten haben angekündigt, von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen (sog. Opting-out).
Die nationalen Regierungen müssen die geänderten IHR/IGV aktiv ablehnen, sie untergraben die nationale Souveränität massiv. Darüber hinaus muss nun erst recht eine Aufarbeitung der von der WHO ausgerufenen so genannten „Covid-Pandemie" erfolgen, samt Sondergerichten für diejenigen, die sie angezettelt haben. Das wird nicht so bald und v.a. nicht automatisch geschehen. Immerhin gibt es z.B. in den USA Ansätze.
Kein Tyrann wurde je durch ständiges Nachgeben gestoppt. Stimmen Sie nicht zu. Fügt Euch nicht!
[Unter Verwendung von Material aus dieser und dieser Quelle; anderes ist im Text verlinkt]Das könnte Sie auch interessieren:
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