BMI-Mitarbeiter: Corona-Maßnahmen ohne Sinn

Ein Mitarbeiter des Bundesministeriums des Inneren hat über Wochen an einer Analyse des Krisenmanagements bei „Corona“ gearbeitet. Das war im Ministerium bekannt. Die Ergebnisse beruhen u.a. auf Aussagen von Wissenschaftlern, die er als Mitarbeiter der Abteilung „Kritische Infrastruktur“ (KRITIS) zu den Folgen der Corona-Maßnahmen befragt hatte. Das Papier gelangte an die Öffentlichkeit, dem Mann wurde umgehend die Ausübung seiner Dienstgeschäfte untersagt.

Der zuständige Minister Seehofer hat die Analyse als Privatmeinung des Verfassers bezeichnet, er hätte die Analyse nicht im Rahmen seiner dienstlichen Aufgaben erstellt. Demzufolge würden die Ergebnisse nicht berücksichtigt werden, so das BMI in einer Pressemitteilung. Dies wiederum kritisieren die beteiligten Wissenschaftler scharf. Es müsse aufgrund des Ernstes der Lage darum gehen, sich mit den vorliegenden Sachargumenten auseinanderzusetzten – unabhängig von der Entstehungsgeschichte.

Der Virologe Drosten kläffte, was er zum Teil von „scheinbaren Fachleuten“ höre, entbehre oft jeder Grundlage. Dadurch werde auch „wirklich gefährlichen Verschwörungstheoretikern“ mit teils politischer Agenda der Rücken gestärkt. Das sei unverantwortlich. Jeder Grundlage entbehrt die Panik-Mache dieses Wissenschaftlers, der schon 2009 nach ähnlichem Strickmuster für eine solche verantwortlich zeichnete (Schweinegrippe).

Die Web-Seite „Achgut.com“ hat die Analyse des BMI-Mitarbeiters veröffentlicht. Die wesentlichen Aussagen sind wie folgt (wörtliche Auszüge):

  • Die beobachtbaren Wirkungen und Auswirkungen von COVID-19 lassen keine ausreichende Evidenz dafür erkennen, dass es sich – bezogen auf die gesundheitlichen Auswirkungen auf die Gesamtgesellschaft – um mehr als um einen Fehlalarm handelt.
  • Es sterben an Corona im Wesentlichen die Menschen, die statistisch dieses Jahr sterben, weil sie am Ende ihres Lebens angekommen sind und ihr geschwächter Körper sich beliebiger zufälliger Alltagsbelastungen nicht mehr erwehren kann (darunter der etwa 150 derzeit im Umlauf befindlichen Viren).
  • Die Gefährlichkeit von Covid-19 wurde überschätzt (innerhalb eines Vierteljahres weltweit nicht mehr als 250.000 Todesfälle mit Covid-19, gegenüber 1,5 Mio. Toten während der Influenzawelle 2017/18). Die Gefahr ist offenkundig nicht größer als die vieler anderer Viren.
  • Der Kollateralschaden ist inzwischen höher ist als der erkennbare Nutzen. Dieser Feststellung liegt keine Gegenüberstellung von materiellen Schäden mit Personenschäden (Menschenleben) zu Grunde! Alleine ein Vergleich von bisherigen Todesfällen durch den Virus mit Todesfällen durch die staatlich verfügten Schutzmaßnahmen (beides ohne sichere Datenbasis) belegen den Befund.
  • Der (völlig zweckfreie) Kollateralschaden der Coronakrise ist zwischenzeitlich gigantisch. Ein großer Teil dieses Schadens wird sich sogar erst in der näheren und ferneren Zukunft manifestieren.
  • Die Resilienz des hochkomplexen und stark interdependenten Gesamtsystems Kritischer Infrastrukturen ist gesunken. Das kann fatale Folgen haben, falls auf dem inzwischen reduzierten Resilienzniveau von KRITIS eine wirklich gefährliche Pandemie oder eine andere Bedrohung eintreten würde.
  • Die staatlich angeordneten Schutzmaßnahmen, sowie die vielfältigen gesellschaftlichen Aktivitäten und Initiativen, die als ursprüngliche Schutzmaßnahmen den Kollateralschaden bewirken, aber inzwischen jeden Sinn verloren haben, sind größtenteils immer noch in Kraft. Es wird dringend empfohlen, sie kurzfristig vollständig aufzuheben, um Schaden von der Bevölkerung abzuwenden – insbesondere unnötige zusätzliche Todesfälle –, und um die möglicherweise prekär werdende Lage bei den Kritischen Infrastrukturen zu stabilisieren.
  • Die Defizite und Fehlleistungen im Krisenmanagement haben in der Konsequenz zu einer Vermittlung von nicht stichhaltigen Informationen geführt und damit eine Desinformation der Bevölkerung ausgelöst. (Ein Vorwurf könnte lauten: Der Staat hat sich in der Coronakrise als einer der größten fake-news-Produzenten erwiesen.)

Aus diesen Erkenntnissen ergibt sich nach Meinung des Verfassers:

  • a) Die Verhältnismäßigkeit von Eingriffen in Rechte von z.B. Bürgern ist derzeit nicht gegeben, da staatlicherseits keine angemessene Abwägung mit den Folgen durchgeführt wurde. Das BverfG fordert eine angemessene Abwägung von Maßnahmen mit negativen Folgen (PSPP Urteil vom 5. Mai 2020).
  • b) Die Lageberichte des Krisenstabs BMI-BMG und die Lagemitteilungen des Bundes an die Länder müssen daher ab sofort
    o eine angemessene Gefahrenanalyse und -bewertung vornehmen.
    o eine zusätzliche Abteilung mit aussagekräftige Daten über Kollateralschäden enthalten (siehe z.B. Ausführungen in der Langfassung)
    o befreit werden von überflüssigen Daten und Informationen, die für die Gefahrenbewertung nicht erforderlich sind, weil sie die Übersicht erschweren.
    o Es müssten Kennzahlen gebildet und vorangestellt werden.
  • c) Es ist unverzüglich eine angemessene Gefahrenanalyse und –bewertung durchzuführen. Anderenfalls könnte der Staat für entstandene Schäden haftbar sein.

Das vollständige Dokument kann hier abgerufen werden.

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