Die ewige Notlage

Die sogenannte Inzidenz liegt mittlerweile bei um die 20, stürzt regelrecht ab. Auch die mit Corona in Verbindung gebrachten Todeszahlen fallen („an“ oder „mit“). Ob die „Pandemie“ damit am Ende ist? Eines ist jedenfalls sicher – eine epidemische Notlage von nationaler Tragweite sieht anders aus. Eigentlich gab es diese nie seit Auftreten von „Corona“ – 0,1% der deutschen Bevölkerung sind seitdem daran (oder mit) gestorben.

Aber nun hat der Deutsche Bundestag die Verlängerung eben dieser „epidemischen Lage nationaler Tragweite“ für weitere drei Monate, bis zum 30. 9. 21, beschlossen. Zu viele, „lieb gewonnene“ Verordnungen würden ihre Grundlage verlieren, nicht zuletzt die vorläufige Zulassung der experimentellen sogenannten Impfstoffe. Auch die Geschäftsmodelle der Testzentren und Labore würden kollabieren. Dann lässt man doch lieber andere über die Klinge springen.

Unbeirrt sollen nun auch Kinder ab 12 Jahren geimpft werden, obwohl Langzeitwirkungen der eingesetzten Vakzine unbekannt sind. Kinder und Jugendliche sind keine Virenschleudern, werden aber so behandelt, sie werden unter FFP2-Masken gezwungen, die die besonders bei Heranwachsenden wichtige Sauerstoffversorgung behindern. Und werden eingeschüchtert mit der unhaltbaren Drohung, sie würden ihre Eltern oder Großeltern gefährden.

Die so genannte „Bundesnotbremse“, die erst bei einer Inzidenz von 100 greift, besteht weiter. Die Konsequenz: Masken tragen, Testpflicht, Beschneidung politischer Rechte, willkürliche Demonstrationsverbote usw.

Als ein Grund für die Entscheidung der Politik zur Fortschreibung der Notlage diente vor drei Monaten noch neben den sinn-, aber nicht zwecklosen Inzidenzzahlen die angebliche Intensivbettenkrise. Jetzt hat auch der Bundesrechnungshof festgestellt, dass es seit Ausrufung der Corona-Pandemie zu keinem Zeitpunkt eine solche Krise gab: „Die Auslastung von Krankenhausbetten insgesamt sank von 75,1% im Jahr 2019 auf 67,3% im Jahr 2020, die der Intensivstationen von 69,6% auf 68,6%.“ Von März bis September 2020 hat der Bund jedes neue Intensivbett mit 50.000 Euro bezuschusst und dafür insgesamt knapp 700 Mio. Euro hingeblättert. Diese so geschaffenen rund 7.000 neuen Intensivbetten sind für den Rechnungshof aber nicht auffindbar – ein solcher Kapazitätszuwachs sei aus den vorliegenden Statistiken nicht abzulesen, heißt es beim Bundesrechnungshof.

Schwindel hinten und vorne, Abrechnungsbetrug bei so genannten Testzentren, die den Steuerzahler bisher auch schon fast 600 Mio. Euro gekostet haben, Affairen bei der Maskenbeschaffung usw usf. Wo bleibt der Ruf nach einem Untersuchungsausschuss oder nach Rücktritten der zuständigen Minister? Bis zur Bundestagswahl wird man alles unter der Decke halten. Und danach wird den Damen und Herren schon etwas einfallen. Außerdem beginnt dann wieder die Viren-Saison. Wenn „Corona“ schlapp machen sollte, gibt es bestimmt ein anderes Virus, das man sogleich vernichten muss. Oder es entsteht eine neue so genannte Notlage durch das Aufflammen von Impfnebenwirkungen z.B. über das ADE-Syndrom.

Mit der jetzt erfolgten Verlängerung fällt es dem Merkel-Regime leichter, in der Zeit bis zu den Bundestagswahlen missliebige Kundgebungen und Parteien zu behindern. Auch bietet die damit einhergehende stärkere Nutzung der Briefwahl Möglichkeiten zur Manipulation. Neben den Regierungsparteien haben auch die Grünen, die „Hoffnungsträger“ des WEF, nahezu geschlossen für die Fortsetzung der Notlage gestimmt. Damit haben sie sich erneut als „staatstragend“ erwiesen. Und die als „Young Leader“ des WEF in Stellung gebrachte Frau „Völkerrechtlerin“ Baerbock hat nach einigen Iterationen ihren Lebenslauf von allen Haken und Ösen befreit. Viel bleibt nicht mehr übrig, immerhin hat sie keinen Doktor-Titel, über den sie stolpern könnte. Gewählt werden will die Dame aber doch.

Eine Begründung für die Fortsetzung der epidemischen Notlage nationaler Tragweite lautete auch: Zwar entspanne sich die Situation zusehends, aber sie könne sich ja jederzeit wieder zuspitzen. Eine putative Notlage also. Wenn diese Argumentation um sich greift, kann man künftig mit jeder möglichen Gefahr am Horizont jedwede Krisenlage ausrufen. Mit Grundgesetz und Demokratie hat das nichts mehr zu tun. Entweder es wird hieb- und stichfest eine Notlage nachgewiesen, dann könnten bestimmte Einschränkungen unter Einhaltung gesetzlicher Regeln zeitweilig eventuell sinnvoll sein. Oder aber es gibt sie nicht, dann sind Einschränkungen obsolet. Gab es seit Auftreten von „Corona“ eine epidemische Notlage nationaler Tragweite, wie im März 2020 erstmalig beschlossen? Siehe oben!

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