Regeln zur Banken-Abwicklung beschlossen

Die EU-Finanzminister haben sich auf Haftungsregeln für Banken geeinigt. Marode europäische Großbanken sollen künftig in erster Linie auf Kosten ihrer Eigner und Gläubiger und nicht mehr länger nur vom Steuerzahler gerettet werden.

Demnach müssen Aktionäre, Bankanleihebesitzer und Kunden mit Guthaben über 100.000 Euro bei der Schieflage einer Bank einspringen. Erst danach sollen Staaten oder der ESM Löcher in Bankbilanzen stopfen.

Die Richtlinie gibt den nationalen Abwicklungsbehörden weitreichende Eingriffsrechte in strauchelnde Geldhäuser. Sie können kleinere Banken künftig einfacher schließen. Das Bail-in, also die Haftung von Eigentümern und Gläubigern, greift bei systemrelevanten Großbanken, die sanierungsfähig und stark mit anderen Banken verstrickt sind. Eine Pleite hier könnte das gesamte Finanzsystem in Bedrängnis bringen, so die Begründung.

Die Regeln würden für ein verantwortungsvolleres Verhalten der Banken sorgen, erklärte der niederländische Finanzminister Dijsselbloem. Mit der Einigung werde die übertriebene Unsicherheit über die Stabilität der europäischen Banken bekämpft, für die Stabilität des Finanzsystems als Ganzes sei das ein wichtiger Schritt, sagte Schäuble.

Über das Gesetz muss noch mit dem Europäischen Parlament verhandelt werden. Mit einer Einigung wird bis zum Jahresende gerechnet. 2018 soll es juristisch in den Mitgliedsstaaten Kraft treten.

Vom Bail-in betroffen sind zuerst die Aktionäre, dann Besitzer nachrangiger Anleihen und von Hybridpapieren, dann folgen vorrangige Anleihegläubiger und Unternehmen mit Bankeinlagen weit über 100.000 Euro. Danach sind Privatkunden und kleine Firmen mit Ersparnissen über 100.000 Euro an der Reihe. Guthaben unter 100.000 Euro sind versichert und damit voll geschützt. Bevor irgendwelche staatlichen Fonds einspringen, muss per Bail-in mindestens 8% der gesamten Verbindlichkeiten der maroden Bank erbracht werden.

Den Mitgliedsstaaten wird auf einen Vorstoss von Frankreich hin Flexibilität eingeräumt, um bestimmte Investoren vor den Folgen eines Bail-ins zu schützen, wobei hier klare Regeln gelten sollen und die konkreten Schritte jeweils von der Europäischen Kommission genehmigt werden müssen. Die Mitgliedsstaaten müssen Fonds einrichten, die 1,3% der gesamten Bank-Verbindlichkeiten ihres Landes ausmachen.

Vollmundig wird getönt, die Vereinbarung sei ein Meilenstein bei der Trennung der Risiken von Banken und Staaten.

Die EU-Staaten hatten in und nach dem offenen Ausbruch der Finanzkrise 2008 die Banken mit einem Drittel der gesamten EU-Wirtschaftsleistung zum großen Teil mit inzwischen abgelösten Garantien gestützt. Darüber war der irische Staat fast pleite gegangen. Erstmals mussten Bankinvestoren und Sparer bei der Rettung Zyperns finanziell bluten, der Fall galt als Blaupause für künftige Bail-ins.

Während Deutschland, die Niederlande und andere Staaten möglichst einheitliche Regeln und eine weitreichende Gläubigerbeteiligung angestrebt hatten, trat Frankreich für einen erweiterten nationalen Spielraum ein, damit im Krisenfall früher mit öffentlichen Geldern eingegriffen werden kann.

Die Bankenabwicklung ist ein wichtiger Teil der aufzubauenden Bankenunion der Eurozone. Die wesentlichen Bausteine sollen bis Ende Juni auf den Weg begracht werden. Klarheit herrscht über die zentrale Bankenaufsicht, die unter Führung der EZB bis Anfang 2014 eingerichtet werden soll. Die jetzt beschlossene Banken-Abwicklung ist ein weiterer Baustein. Die Einlagensicherung steht noch zur Reform an.

Hinsichtlich Banken-Abwicklung ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Die EU-Kommission will in der kommenden Woche einen Gesetzentwurf vorlegen, der eine engere Verzahnung der bisher nur nationalen, von den Banken finanzierten Abwicklungsfonds anstrebt. Deutschland sperrt sich gegen einen zentralen europäischen Fonds, der dazu führen könnte, dass z.B. deutsche Sparkassen oder Volksbanken für eine französische Großbank einstehen müssen.

Kritisiert wird von Beobachtern u.a., dass die Flexibilität zu unterschiedlichen Haftungs-Hierarchien führt, womit der aktuelle Zustand aufrecht erhalten wird. Große Sparer werden in einem Land besser geschützt als in anderen. Zudem ist die Zusage der Sicherung von Spareinlagen fragwürdig in Ländern mit schwacher Finanzausstattung. So sind weiterhin Bank-Runs zwischen den Mitgliedsländern möglich – einzig die unterschiedlichen Sprachen stellen eine gewisse Barriere dar.

Abgesehen davon –und das ist meiner Meinung nach das Entscheidende– bleibt weiterhin, dass nicht schon im Vorfeld dafür gesorgt wird, die Risikofreude gewisser Banken zu dämpfen, die sie im Bewusstsein entwickelt haben, im Ernstfall gerettet zu werden (siehe z.B. die Vorgänge um die Anglo Irish Bank).

Was nützen alle Regeln für den Fall, dass das Kind in den Brunnen gefallen ist? Es sollte viel mehr Wert darauf gelegt werden, zu verhindern, dass es überhaupt dazu kommt.

Hier gibt es ein einfaches Mittel: Niklaus Blattner, von 2003 bis 2007 Vizepräsident der Schweizerischen Nationalbank, hat in einem Interview gezeigt, warum komplexere Finanzmarkt- und Bankenregulierungen neue Krisen nicht verhindern können. Er sagte: „Statt nach immer feineren Systemmethoden zu suchen, würden Erfahrungen und Theorie danach verlangen, auf die Risikogewichtung zu verzichten und die Banken zu verpflichten, statt wie bisher bloß wenige Prozent neu zum Beispiel 20 Prozent der Bilanzsumme an Eigenkapital zu halten.“

Nachtrag:
(1.7.13) Hier wird kurz angerissen, warum der ESM ein für die Banken-Abwicklung untaugliches Verhikel ist. Ausführlicher befasst sich W. Münchau mit dieser Thematik in der FT.

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