Was ist am 25. August?

Bisher wurde der öffentliche online-Diskurs in den Staaten des Wertewestens weitgehend verdeckt zensiert, wie etwa die Twitter-Files gezeigt haben. Das dürfte sich jetzt ändern.

Ab 25. August müssen große Social-Media-Plattformen den Digital Services Act (DSA) der Europäischen Union einhalten. Der DSA verpflichtet unter anderem alle sogenannten „Very Large Online Platforms“ (VLOP) und sehr große online-Suchmaschinen (VLOSE), illegale Inhalte, Hassreden und sogenannte Desinformation schnell von ihren Plattformen zu entfernen. Bei Nichtbefolgung drohen Geldstrafen von bis zu 6% des weltweiten Jahresumsatzes.

Der DSA enthält auch „einen ‚Krisenreaktionsmechanismus‘ (Art. 36), der sich eindeutig an der anfänglichen Ad-hoc-Reaktion der Europäischen Kommission auf den Konflikt in der Ukraine orientiert und die Plattformen dazu verpflichtet, Maßnahmen zur Eindämmung krisenbedingter ‚Fehlinformationen‘ zu ergreifen.“ Das schreibt Robert Kogon für das Brownstone Institute.

Die Kategorien von „Fehlinformationen“ spiegeln die wichtigsten Problembereiche wider, auf die die EU bei ihren Bemühungen um die „Regulierung“ von online-Äußerungen abzielt: „Medizinische Fehlinformationen“ im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie, „Fehlinformationen der Bürger" im Zusammenhang mit Fragen der Integrität von Wahlen und „Fehlinformationen über Krisen“ im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine.

Dass eine der hauptsächlichen Stoßrichtigungen aktuell Russland ist, wie aus einer Rede der EU-Vizepräsidentin für Werte und Transparenz, Věra Jourová, hervorgeht, ist nicht sonderlich verwunderlich.

Wer wird in der EU definieren, was Fehl- oder Desinformation ist? Die letzte Instanz in der Entscheidung darüber, was als Fehl- oder Desinformation gilt, wird die Europäische Kommission sein. Als ausführende Organe vorgeschaltet sind sich als unabhängig tarnende NGOs und/oder sogenannte Faktenchecker.

Es ist dieselbe Institution, die die wirtschaftliche Zukunft der EU durch ihre endlosen, nach hinten losgehenden Sanktionen gegen Russland wie auch durch den sogenannten „Green Deal“ sprengt. An deren Spitze steht eine in Pfizergate verstrickte Frau von der Leyen, die ihre elektronische Kommunikation mit dem CEO von Pfizer nicht herausgeben will.

Jetzt will diese Kommission die Massenzensur auf ein Niveau bringen, das es in Europa zumindest seit den letzten Tagen des Kalten Krieges nicht mehr gegeben hat.

Die Bestrebungen in der EU decken sich mit Entwicklungen in den USA, insbesondere mit dem von der Biden-Administration vorgeschlagenen „Restrict Act“. Matt Taibbi hat sich eingehend mit den Twitter-Files beschäftigt, die die direkte Einflussnahme der US-Administration auf das offengelegt haben, was auf Twitter im Rahmen der Covid-„Pandemie“ veröffentlicht werden durfte. Er sagt, beide Gesetzentwürfe gehen im Wesentlichen auf eine Wunschliste zurück, die von der transatlantischen Elite seit einiger Zeit herumgereicht wird, unter anderem bei einem Treffen im Jahr 2021 im Aspen Institute:

„Die Regierungen wollen absoluten, vollständigen und uneingeschränkten Zugang zu allen Daten, die diese Plattformen bereitstellen. Und dann wollen sie noch ein paar andere Dinge, die wirklich wichtig sind. Sie wollen die Befugnis haben, einzugreifen und zu moderieren oder zumindest Teil des Moderationsprozesses zu sein. Und sie wollen auch, dass Personen, die als vertrauenswürdige 'Flagger' bezeichnet werden – so werden sie im europäischen Gesetz beschrieben – ebenfalls Zugang zu diesen Plattformen haben. Gemeint sind damit externe quasi-staatliche Stellen, die diesen Plattformen sagen, was sie über Dinge wie die Sicherheit von Impfstoffen schreiben dürfen und was nicht.“

In den zurückliegenden Jahren ist die EU zu einer regulatorischen Supermacht geworden. Sie schreibt jedem Unternehmen vor, wie es sich zu verhalten hat, wenn es in Europa, dem (noch?) zweitgrößten Markt der Welt, tätig sein will. Infolgedessen werden diese regulatorischen Standards oft sowohl von Unternehmen als auch von anderen Aufsichtsbehörden weltweit übernommen. Das ist als „Brüssel-Effekt“ bekannt.

Wenn es um die digitale Massenzensur geht, sind die USA auf demselben Kriegspfad unterwegs wie die EU.

Aber es gibt Unterschiede.

In einer bahnbrechenden Entscheidung entschied ein Gericht in Louisiana per einstweiliger Anordnung, dass es der Biden-Regierung untersagt ist, bei großen Social-Media-Plattformen die Löschung von bestimmten Inhalten zu verlangen. Das verbiete die Verfassung der USA und insbesondere der erste, die Meinungsfreiheit garantierende Verfassungszusatz (1st Amendment).

Kläger waren mehrere Wissenschaftler, u.a. die Epidemiologen Jay Bhattacharya (Stanford), Martin Kulldorff (Harvard) und auch der Staat Missouri. Es ging um die Löschung ihrer Inhalte auf Twitter & Co.

Eine einstweilige Anordnung stellt kein endgültiges Urteil in der Sache dar, aber die (vorläufige) Entscheidung hätte nicht deutlicher ausfallen können. Die Beweise, so das Gericht, offenbarten ein „fast dystopisches Szenario“. Wörtlich heißt es im Urteil auf Seite 154: „Während der COVID-19-Pandemie, einer Zeit, die vielleicht am besten durch weit verbreitete Zweifel und Unsicherheit gekennzeichnet ist, scheint die Regierung der Vereinigten Staaten eine Rolle übernommen zu haben, die einem Orwellschen ‚Wahrheitsministerium’ ähnelt.“

Das Gericht stellt weiter fest: „Mit Hilfe der Wahlen 2016 und der COVID-19-Pandemie hat die Regierung offenbar massive Anstrengungen unternommen, um missliebige konservative Äußerungen zu unterdrücken. Die gezielte Unterdrückung konservativer Äußerungen deutet darauf hin, dass die Beklagten möglicherweise eine ‚Meinungsdiskriminierung’ betrieben haben, für die eine strenge Prüfung gilt.“

Die Center for Disease Control (CDC) legten dabei als oberste Autorität in Gesundheitsfragen fest, welche Informationen als wahr oder falsch gelten sollten, eine wissenschaftliche Auseinandersetzung darüber fand nie statt.

Der Richter Terry A. Doughty zitiert in seinem Urteil auf Seite drei u.a. Voltaire, George Washington, Benjamin Franklin und Thomas Jefferson, als wollte er der freien Welt die längst vergessene Botschaft ins Stammbuch schreiben, ohne Meinungsfreiheit ist alles nichts: „Die Hauptfunktion der freien Meinungsäußerung im Regierungssystem der Vereinigten Staaten besteht darin, zum Streit aufzufordern; sie kann in der Tat ihren hohen Zweck am besten erfüllen, wenn sie einen Zustand der Unruhe hervorruft, Unzufriedenheit mit den bestehenden Verhältnissen erzeugt oder die Menschen sogar zum Zorn anstachelt.“

Alex Berenson, ehemals Journalist bei der New York Times, hat Präsident Biden und andere Beamte des Weißen Hauses wegen ihrer Zensur verklagt. Die Mühlen der Justiz mahlen langsam, schreibt er, um die Klage sei es eine Weile still geworden, aber sie werde bald wieder aufleben.

Berenson erinnert daran, dass Franklin Delano Roosevelt vor zweiundachtzig Jahren in einer Rede am 6.1.1941 zum Kriegseintritt der USA vier wesentliche menschliche Freiheiten benannte: Die religiöse, die der Freiheit von Not, die der Freiheit von Furcht und das wichtigste und grundlegendste Recht, die „Freiheit der Rede und der Meinungsäußerung – überall auf der Welt".

Berenson schreibt zum ersten Verfassungszusatz der USA (1st Amendment): „Wir sagen ‚Redefreiheit’. Das ist es aber nicht wirklich. Es geht um die Freiheit der Gedanken.“

Menschen, die zu lange nicht offen sagen können, was sie denken, werden in eine Schattenwelt gezwungen. Entweder geben sie das Recht auf eine eigene Weltsicht auf und fügen sich dem, was die Gesellschaft oder die Regierung ihnen vorgibt. Oder sie behalten ihre eigenen Ansichten für sich im „Geheimen“ und verbringen immer mehr Zeit und Energie damit, sich abzuschotten.

Es spielt eigentlich keine Rolle, so Berenson, ob die Rede richtig oder falsch, objektiv wahr oder falsch ist. Der Erste Verfassungszusatz der USA nimmt keinen Bezug auf die Wahrheit oder Unwahrheit der geschützten Äußerungen. Viele Menschen haben seltsame Ideen. Wenn ich glaube, dass es Außerirdische gibt, es aber nicht sagen kann, habe ich einen wesentlichen Teil von mir verloren, so Berenson.

In „1984" schrieb Orwell: „Die Partei hat dir gesagt, du sollst die Beweise deiner Augen und Ohren zurückweisen. Das war ihr letzter und wichtigster Befehl." Aber so weit muss man gar nicht gehen, so Berenson, die Partei muss sich nicht darum kümmern, was Sie denken. Sondern nur darum, was Sie sagen und tun.

Franklin Delano Roosevelt war Mitglied der Demokratischen Partei der USA. Seit Generationen sehen sich die Demokraten als Verfechter der Meinungsfreiheit. Das ist spätestens mit der Ära Biden Geschichte, die Anfänge liegen deutlich weiter zurück.

Berenson rekapituliert: „Im Jahr 2020 und insbesondere 2021 habe ich allgemein unpopuläre Positionen zu Covid und den mRNA-Spritzen eingenommen, Positionen, die der Bundespolitik zuwiderliefen. Ich glaube, die letzten zwei Jahre haben meine Positionen voll und ganz bestätigt. Aber in Wahrheit spielt es keine Rolle, ob ich falsch oder richtig lag. Was zählt, ist, dass ich als Amerikaner das Recht hatte, zu sagen, was ich wollte, ohne Einmischung der Regierung befürchten zu müssen.“

Genau das ist es – und genau dieses, auch bei uns grundgesetzlich geschützte Recht der Meinungsfreiheit soll immer drastischer beschnitten werden, im gesamten Wertewesten, in den USA und in der EU.

[Unter Verwendung von Material aus folgenden Quellen, andere sind im Text verlinkt:

Ergänzung:
Ist es Zufall, dass nun selbst das „Verächtlichmachen von Politikern" als verfassungsfeindlich eingestuft werden kann?

Nachtrag:
(6.8.23) „Am 25. August tritt in der EU ein neues Gesetz über die Social Media in Kraft. Es trägt den Namen «Digital Services Act». Aufrufe zur Gewalt, zur Revolte wie kürzlich in Frankreich, zum Töten oder beispielsweise zum Anzünden von Autos sind strikte verboten. Die Plattormen der Social Media sind verpflichtet, solche Einträge unverzüglich zu löschen. Sollten die Plattformen dies nicht tun, drohen nicht nur Bussen, sondern auch ein Verbot, in Europa tätig zu sein. Das erklärte EU-Digitalkommissar Thierry Breton in einem Interview mit Franceinfo."
(27.8.23) Wie der EU-Parlamentarier Martin Sonneborn mitteilt (h/t Tranition News), werden durch den DSA alle möglichen Grundrechte der Bürger verletzt, vom Recht auf Gedanken- und Gewissensfreiheit über das Recht auf freie Meinungsäusserung bis hin zur Freiheit und Pluralität der Medien. Die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten werde kriminalisiert, man habe der Massenüberwachung –durch Chatkontrolle– Tür und Tor geöffnet.
Die nicht gewählte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sieht das anders. Sie zwitscherte: „Wir bringen unsere europäischen Werte in die digitale Welt. Mit strengen Regeln für Transparenz und Rechenschaftspflicht zielt unser Gesetz über digitale Dienste darauf ab, unsere Kinder, Gesellschaften und Demokratien zu schützen." Dass sie die Worte „Werte", „Transparenz" und „Rechenschaftspflicht" überhaupt noch in den Mund nehmen kann, ohne mit Donnerschlag im Boden zu versinken, grenzt an ein Wunder.
(25.1.24) Siehe auch Richter i.R. Manfred Kölsch zum Ende der freien Rede durch DSA

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