Der sogenannte deutsche Ethikrat hat gesprochen: Eine individuelle Rücknahme von Freiheitsbeschränkungen für gegen Covid-19 geimpfte Personen kommt nicht in Betracht.
Ist das jetzt gut oder schlecht? Es kommt auf die Begründung an: „Eine vorherige individuelle Rücknahme von Freiheitsbeschränkungen nur für geimpfte Personen ließe sich allenfalls dann rechtfertigen, wenn hinreichend gesichert wäre, dass sie das Virus nicht mehr weiterverbreiten können.“ Im Klartext also: Wenn Geimpfte nicht ansteckend wären, könnte man über Freiheits-Privilegien für sie reden.
Die Impfung mit den heute gegen Covid-19 Notfall-zugelassenen Impfstoffen scheint in vielen Fällen eine Infektion nicht von vorneherein auszuschließen, soll aber schwere Verläufe verhindern helfen. Die Schwere des Verlaufs einer Infektionskrankheit geht mit der Viruslast einher und die wiederum bestimmt auch, in welchem Umfang ein Infizierter mit oder ohne Impfung ansteckend ist. Daher liegt auf der Hand, dass Geimpfte in diesem Fall in einem gewissen Umfang ansteckend sein können. Das legen frühe Untersuchungen mit dem AstraZenca-Impfstoff jetzt auch nahe.
Der sogenannte Ethikrat mogelt sich mithilfe dieser medizinisch-technischen Gegebenheiten schön um die eigentlich wichtige Frage herum. Zwar klingt halbherzig im Nachsatz zu obigem Zitat an: „Dabei wären allerdings auch Fragen der Gerechtigkeit sowie der Folgen für die Akzeptanz der Impfstrategie zu berücksichtigen.“
Bezeichnend ist schon, dass Gerechtigkeit und Impf-Akzeptanz im gleichen Atemzug und nachrangig zur Frage der Infektiosität genannt werden. Aber wirklich bezeichnend ist, dass der sogenannte Ethikrat die Freiheitsrechte im Prinzip als Belohnung für regierungsseitig gefordertes Verhalten sieht. Demnächst gibt es womöglich bei Amazon (und viel später vielleicht auch im Einzelhandel, wenn die nochmal aufmachen dürfen) für Geimpfte ein Pfund Freiheit als Bonus.
Die Freiheitsrechte sind keine Gunst von irgendwelchen Leuten in Berlin und anderswo, sie stehen jedem Bürger gleichermaßen zu, selbst Feinden dieses Staates. Deswegen sagt man ja auch Grund-Rechte. Sie gehören zum Fundament unserer Gesellschaft, sind keine Dispositionsmasse von Leuten, die meinen, die Bürger mit Zuckerbrot und Peitsche dirigieren zu können.
Ja, es stimmt, in der Pressemitteilung des sogenannten Ethikrats findet sich auch folgende Passage: „Bezüglich tiefgreifender Einschränkungen des sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebens hält der Deutsche Ethikrat fest, dass diese ohnehin nur solange gerechtfertigt sind, wie die Versorgung schwer erkrankter Covid-19-Patienten das Gesundheitssystem akut zu überlasten droht. In dem Maße, in dem dieses Risiko erfolgreich gesenkt werden kann, müssen Maßnahmen der Pandemiebekämpfung, die gravierende Grundrechtseingriffe beinhalten, für alle zurückgenommen werden.“
Wenn das Gremium diese Aussage ernst nehmen würde, hätte sich die Überlegung mit den möglichen Privilegien Geimpfter erübrigt. So ist diese Passage aber lediglich ein Feigenblatt. Bezeichnend auch, dass in der ausführlichen Stellungnahme „Besondere Regeln für Geimpfte?“ des Gremiums das Wort „Grundgesetz“ gar nicht und „Grundrecht“ auch nur einmal vorkommt.
Zu diesem sogenannten Ethikrat gehört auch ein Prof. Wolfram Henn, der Verweigerer einer Corona-Impfung dazu aufruft, auf Notfallmaßnahmen im Krankheitsfall zu verzichten: „Wer partout das Impfen verweigern will, der sollte, bitte schön, auch ständig ein Dokument bei sich tragen mit der Aufschrift: Ich will nicht geimpft werden! Ich will den Schutz vor der Krankheit anderen überlassen! Ich will, wenn ich krank werde, mein Intensivbett und mein Beatmungsgerät anderen überlassen.“
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