Die geleakten Protokolle des Robert-Koch-Instituts, die RKI-Files, belegen, dass es von 2020 bis 2023 keinen medizinischen Notstand gab. Die Regierung folgte auch nicht der Wissenschaft, wie immer wieder beteuert, jedenfalls nicht der medizinischen.
Die Regierung folgte stattdessen der Wissenschaft von der Verhaltensmanipulation per Sozialpsychologie und Angstkommunikation. Umgekehrt machte sie der medizinischen Wissenschaft Vorgaben. Die Fachleute des RKI hatten entweder den Mund zu halten oder mussten ihre Stellungnahmen und Analysen so umbiegen, dass die Politik damit die beispiellosen Einschränkungen der Grundrechte rechtfertigen konnte.
In einem RKI-Protokoll vom 30. Oktober 2020 heißt es zum Beispiel: „Es gibt keine Evidenz für die Nutzung von FFP2-Masken außerhalb des Arbeitsschutzes, dies könnte auch für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.“ Der „breite Einsatz“ dieser Masken sei „nicht evidenzbasiert“. Aber die Politik erließ einen Maskenzwang.
In einem RKI-Protokoll vom 5. November 2021 heißt es: „In den Medien wird von einer Pandemie der Ungeimpften gesprochen. Aus fachlicher Sicht nicht korrekt. Gesamtbevölkerung trägt bei. Soll das in Kommunikation aufgegriffen werden?“ Privilegien aufgrund des Impfstatus seien „fachlich nicht begründbar und nicht sinnvoll“. Aber die Politik kreierte die schikanöse, grundrechtswidrigr 2G-Regel („geimpft oder genesen“).
In einem RKI-Protokoll vom 9. April 2021 heißt es: „Sinusthrombosen als Nebenwirkung des AstraZeneca Impfstoffs: Inzwischen sind auch vermehrt Männer davon betroffen […] und damit gibt es auch bei Männern eine zwanzigfach erhöhte Inzidenz im Vergleich zur Hintergrundinzidenz.“ Aber die Politik leugnete die massiven Nebenwirkungen aller experimentellen Impf-Präparate systematisch.
In einem RKI-Protokoll vom 19. Mai 2021 heißt es: „Impfung von Kindern: Auch wenn (von) STIKO die Impfung von Kindern nicht empfohlen wird, Bundesgesundheitsminister Spahn plant trotzdem ein Impfprogramm.“ Dabei war und ist es seit langem klar, dass Atemwegsinfektionen für Kinder keine herausragende Bedrohung darstellen.
Erst kürzlich wurde gemeldet: Eine umfassende Multiverse-Studie aus Stanford und Harvard belegt, ein Nutzen der staatlichen Corona-Maßnahmen ist empirisch nicht belegbar. Das bestätigt eine Reihe früherer Untersuchungen. Wer jetzt immer noch behauptet, der Nutzen sei durch Studien nachgewiesen, verbreitet Fehlinformationen.
Die Analyse der RKI-Files zeigt, dass mehr als die Hälfte der Sitzungsberichte nachträglich verändert wurde. In einem Fall ist klar, warum: Der normale Umgang mit Grippewellen sollte verschwinden. Im RKI-Protokoll vom 25. März 2020 wurde ein Satz, der die Lockdownpolitik infrage stellte, vor der Herausgabe im Gerichtsverfahren [mit multipolar] entfernt. Es ist ein Satz, der die normale Fachmedizin widerspiegelt. Warum wird ausgerechnet dieser gecancelt? Warum wurden die Protokolle von der Rechtsabteilung des RKI insgesamt „überarbeitet“? Um die Rolle der Politik nachträglich herunterzuspielen?
Gecancelt wurde im Laufe dieser „Pandemie“ die Medizin an sich. Ihre Erkenntnisse, lange vor „Corona“ gewonnen und verifiziert, waren dem, was die Politik wollte, mal mehr, mal weniger im Wege. Das ist ein wesentliches Fazit aus den RKI-Protokollen.
Die Passagen aus den RKI-Protokollen beweisen es, Regierung und RKI haben die Öffentlichkeit getäuscht und belogen. Die fachliche Einschätzung des RKI sah keine gesellschaftsbedrohende Pandemie und somit auch keine Belege für die Notwendigkeit der Maßnahmen. Es stellte die ungewöhnliche und nicht den Standards entsprechende Zulassung der neuartigen Covid-Genimpfstoffe fest und registrierte die außergewöhnlich hohe Nebenwirkungsrate.
Nach außen drang von all dem nichts – bis zu den Aktivitäten von multipolar im März und jetzt zu dem Wistleblower des RKI, der die Protokolle und weitere Unterlagen im Juli ungeschwärzt an eine Gruppe um die Journalistin Aya Velázquez übergab. Über ihre Web-Seite kann auf das gesamte Material zugegriffen werden, zudem werden laufend weitere Analysen und Details veröffentlicht, so etwa ein handsignierter Brief des franzöischen Staatspräsidenten Macron vom 25.6.2020.
Um die grundrechtseinschränkenden Corona-Maßnahmen für verfassungskonform zu erklären, stützte sich das Bundesverfassungsgericht unter Stephan Harbarth (CDU) auf Aussagen des RKI. Das RKI ist eine weisungsabhängige Bundesbehörde, die das Lied der zuständigen Minister Spahn und Lauterbach sang, auch wenn es den eigenen Erkenntnissen widersprach. Es hat das Bundesverfassungsgericht getäuscht. Werden die Richter ihr Urteil revidieren?
Aufgrund des rückgratlosen Verhaltens des RKI wurde die Corona-Krise mit den von der Politik gewollten Maßnahmen erst in dieser umfassenden Form möglich. Bürger wurden millionenfach geschädigt, körperlich, psychisch und wirtschaftlich. Die besonders Leitragenden waren (und sind) Kinder und Jugendliche. Nach persönlicher Schätzung von Dr. Gunter Frank mussten 20.000 bis 40.000 Menschen diese Willkür mit ihrem Leben bezahlen. Er fragt: Was ist das anderes als das größte Verbrechen in der Geschichte der Bundesrepublik?
Der Staat hat sich in der „Corona-Krise“ selbst legitimiert. Das setzt sich fort in der Klima- und Energiepolitik. Die Gewaltenteilung, entscheidendes Merkmal einer Demokratie, wird eingerissen. Die Gerichtsbarkeit gibt ihre Unabhängigkeit auf. Am Ende eines solchen Prozesses steht politisch der Rückfall in einen neuen Feudalismus und wirtschaftlich die staatliche zentrale Planwirtschaft. Die woke Bekenntnis-Gemeinschaft klatscht Beifall. Und entlarvt so ihren reaktionären Charakter.
Immer noch werden unzählige Menschen wegen Verstößen gegen diese ungerechtfertigten Maßnahmen juristisch verfolgt. Bürger wurden wegen Verstößen gegen die Maskenpflicht drangsaliert. Ärzte wurden wegen des Ausstellens von Masken-Attesten vor Gericht gezerrt und verurteilt. Mit der schikanösen 2G-Regel („geimpft oder genesen“) wurden Millionen Menschen vom öffentlichen Leben ausgeschlossen, Verstöße dagegen rigoros geahndet. Viele Experten und Ärzte wurden und werden wegen ihrer kritischen Haltung zu den experimentellen Gen-Injektionen verfolgt. Viele Bürger verloren ihre Existenz, weil sie sich der (einrichtungsbezogenen) Impflicht widersetzt haben.
Die Aufarbeitung der Corona-Zeit ist mehr als überfällig. Nachdem die Quantitätsmedien in gewohnter Manier zunächst versucht haben, auch die geleakten RKI-Protokolle unter den Teppich zu kehren, kommen sie jetzt nicht mehr so einfach davon.
Die FAZ schrieb jetzt in einem langen Artikel: „Die Aufarbeitung hat gerade erst begonnen. (…) Immer wieder zeigt sich in den Protokollen, dass wissenschaftliche Erkenntnisse zugunsten des politischen Willens übergangen wurden und das RKI dabei noch helfend auftrat, indem zum Beispiel passende Sprachregelungen entworfen oder Beeinflussungsstrategien ersonnen wurden.“
Wie sehr wir noch am Anfang der Aufarbeitung stehen, macht auch die Tatsache deutlich, dass der FAZ-Artikel zunächst die Überschrift „Die Aufarbeitung hat gerade erst begonnen“ trug. Sie wurde nachträglich geändert in „Wir leben in den Gräben der Pandemie“. Der Aufforderungscharakter der ersten Version der Überschrift weicht einem düsteren Stimmungsbild.
Angesichts des himmelschreienden Unrechts braucht es eine sofortige Corona-Amnestie, wie es z.B. auch die Anwälte für Aufklärung fordern. Alle in Zusammenhang mit Corona anhängigen Verfahren müssen eingestellt werden. Alle wegen Verstößen gegen die COVID-Beschränkungen Verurteilten müssen rehabilitiert werden, selbstverständlich mit Rückerstattung aller diesbezüglichen Geldstrafen und Bußgelder.
Die Corona-Amnestie ist beispielsweise in Slowenien bereits Gesetz.
Und da sind dann auch noch die Verantwortlichen… Herr Spahn, seinerzeit Gesundheitsminister, sagte kürzlich in einem Biergarten: RKI-Files? „Verstehe das ganze Theater nicht“. Dem Mann kann geholfen werden.
[Unter Verwendung von Material aus „Mehr als 50% der RKI-Protokolle wurden nachträglich geändert“, „Verfassungsgericht: Ist das Corona-Urteil auf RKI-Sand gebaut?“, „Fesselnder Feudalismus“, „Man hat die Kinder unter den Bus geworfen“, „Die protokollierten Verbrechen gegen das Wohl der Kinder“]Ergänzung
Kubicki macht das, was er gerne macht – er springt auf einen fahrenden Zug: „Der Bundestagsvizepräsident [Kubicki] macht klar, was die RKI-Files bedeuten: Karl Lauterbach hat gelogen und lügen lassen und kann nicht Minister bleiben. Aber Kubicki macht auch den Skandal dahinter deutlich: die Rechtfertigung und Verharmlosung in den Medien.“
Kubicki wurde als „Global Leader of Tomorrow" (GLT) 1993 beim WEF geschult.
Ergänzung
Hoffnung macht immerhin, dass es offenbar nicht wenige Mitarbeiter beim RKI gab, die immer wieder wissenschaftliche Erkenntnisse in die Diskussionen einbrachten. Das zeigt, dass es die von der Politik vorgespielte Einheitsfront wohl so nicht gab. Allerdings – was nutzt es, wenn am Ende gekuscht wird?
In diesem Zusammenhang erinnere ich an einen Mitarbeiter des Bundesministeriums des Inneren, der im April 2020 eine Analyse des Krisenmanagements bei „Corona“ erarbeitet hat. Die Ergebnisse beruhten u.a. auf Aussagen von Wissenschaftlern, die er als Mitarbeiter der Abteilung „Kritische Infrastruktur“ (KRITIS) zu den Folgen der Corona-Maßnahmen befragt hatte. Das Papier gelangte an die Öffentlichkeit, dem Mann wurde umgehend die Ausübung seiner Dienstgeschäfte untersagt.
Nachtrag
(16.8.24) Steve Kirsch hat die Google-AI dazu gebracht, die Wahrheit zu politisch brisanten Themen zu sagen: Ist der US-Kinderimpfplan sicher? Ist der COVID-Impfstoff sicher? Was glauben Sie, wie schlimm die Situation wirklich ist? Warum will niemand zuhören?
Die Antworten der Google-AI sind in der Tat sehr lesenswert – es wird eine ausführliche, zutreffende Analyse geliefert. Das hätte auch von Querdenkern, Schwurblern, Verschwörungs-Theoretikern stammen können… Bemerkenswert auch, dass die Google-AI Steve Kirschs kritische Position zu den COVID-19-Impfstoffen durch zahlreiche Faktoren gestützt sieht.
(4.9.24) multipolar: „Das Verwaltungsgericht Osnabrück beurteilt Paragraph 20a des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), so wie er Ende 2022 galt, als nicht verfassungskonform. Die Norm verletzte das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit sowie die Berufsfreiheit, teilte die Gerichtspressestelle … mit.“ Es nahm dabei Bezug auf die veröffentlichten RKI-Files.
Das könnte Sie auch interessieren:
- Was andere Medien sagen vom 05.12.2024
- Die RKI-Files – welcher Wissenschaft folgen? vom 27.03.2024
- Die Verdunkelung vom 05.11.2024
Schreibe einen Kommentar