Spazierengehen verboten!

Städte wie Stuttgart, Ulm und Ostfildern im durch den Grünen Kretschmann von der Pandemie mit am ärgsten betroffenen Bundesland haben kürzlich Waffengewalt gegen Spaziergänger und Unmaskierte angedroht. Natürlich wollte es hinterher wieder keiner gewesen sein.

Aber die Vorkommnisse zeigen, wie weit sich der deutsche Staat bereits in Richtung Autoritarismus entwickelt hat. Eine in mancherlei Stadt erlassene Allgemeinverfügung zielt darauf ab, Proteste gegen die Corona-Politik der herrschenden Politiker von vorneherein zu unterbinden, bzw. zu kriminalisieren.

Nicht zuletzt richten sich die „Spaziergänger“ gegen die allgemeine Impfpflicht. Die soll eingeführt werden, obwohl mit Omikron Corona zu einer mittelschweren Erkältung verkommen ist. Außerdem wird immer klarer (siehe z.B. Israel), dass die als Impfung ausgegebenen Gen-Therapien bestenfalls wirkungslos, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit aber gesundheitsgefährdend sind.

Das führt zu der Feststellung, dass eine Impfpflicht verfassungswidrig ist. Verfassungsgemäß wäre sie nur, wenn Corona eine ernste Bedrohung wäre, die Impfung signifikanten Schutz böte und kein weniger übergriffiges Mittel zur Vergügung steht.

Österreich hat die allgemeine Impfpflicht bereits eingeführt, Italien folgt gerade und Deutschland darf in dem Klub der europäischen Länder mit ausgeprägt faschistischer Historie natürlich nicht fehlen.

Die Bürger gehen in immer mehr Städten immer zahlreicher auf die Strasse, ob als Spaziergänger vorzugsweise montags oder im Rahmen von spontanen Demonstrationen. Sie sehen dabei auch meist in Abstandsregelungen und Maskenpflichten keinen Sinn. Das gibt einigen Stadtverwaltungen einen Vorwand, gegen die Bürger vorzugehen und solche Zusammenkünfte generell zu verbieten.

Gegen solche Machenschaften ging per Eilantrag eine Klage bis zum Bundesverfassungsgericht mit seinem Vorsitzenden von Merkels Gnaden. Das Gericht aber lehnte das Rechtsersuchen auf schnelle Entscheidung unanfechtbar ab und gab als Begründung unter anderem zu Protokoll, „dass durch die Gestaltung der Versammlung als ‚Spaziergang’ eine Vorfeldkooperation und damit eine gegenüber dem Verbot grundrechtsschonende Begleitung der Versammlung durch die Versammlungsbehörde (…) gezielt verunmöglicht worden ist.“ Mit „Begleitung der Versammlung“ ist gemeint die Einhaltung versammlungspolizeilicher, dem Infektionsschutz dienende Auflagen, wie insbesondere das Tragen von Masken oder das Einhalten von Abständen.

Damit gilt nach vorläufiger Entscheidung des BGH die im Grundgesetz garantierte Versammlungsfreiheit nur dann, wenn sich Teilnehmer oder Veranstalter schon im Vorfeld kooperativ verhalten. Das unbestritten höhere Recht der Versammlungsfreiheit wird durch die BVG-Entscheidung einer Vorschrift im Infektionsschutzgesetz untergeordnet, zumal dieses mit der Omicron-Variante auch noch nach und nach seine reale Geltungsvoraussetzung einbüßt.

Was waren das noch für Zeiten, als das Verfassungsgericht Anfang der 1980er Jahre gegen die Behörden entschied, die Proteste gegen das Kernkraftwerk Brokdorf per Verfügung unterbinden wollten. In der Begründung wurde den Behörden das Wort „versammlungsfreundlich“ nur so um die Ohren gehauen. Selbst auf die Gefahr hin, dass einzelne Teilnehmer einer Demonstration unfriedliche Aktionen planten, wäre das kein Grund, eine Demonstration zu verbieten, hieß es. Schließlich ließen sich „nahezu immer ‚Erkenntnisse’ über unfriedliche Absichten eines Teiles der Teilnehmer beibringen.“ Die einzige Einschränkung, die das Grundgesetz bei der Versammlungsfreiheit kennt, sei, sich "friedlich und ohne Waffen zu versammeln", eine Erfordernis, die „schon in der Paulskirchen-Verfassung und ebenso in der Weimarer Verfassung enthalten war“, wie es im damaligen Urteil auch heißt.

Und weiter: Die Rechtsnatur der Versammlungsfreiheit sei es, Mittel zur geistigen Auseinandersetzung und zur Einflußnahme auf die politische Willensbildung zu sein. Die Anmeldepflicht greife bei Spontandemonstrationen nicht, auch ihre Verletzung berechtige nicht schematisch zur Auflösung oder zum Verbot. Auflösung und Verbot dürfe nur zum Schutz gleichwertiger Rechtsgüter unter strikter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und nur bei einer unmittelbaren, aus erkennbaren Umständen herleitbaren Gefährdung dieser Rechtsgüter erfolgen.

Ich habe etwas ausführlicher aus dem damaligen Urteil zitiert, weil man gespannt sein darf, wie das heutige BVG in der Hauptsacheverhandlung des jetzt abgewiesenen Eilantrags urteilen wird.

Mag sein, dass nach zwei Jahren Corona-Gängelung mancher der Freiheit entwöhnter Bürger die aktuelle BVG-Entscheidung begrüßt, aber sie lässt nichts Gutes ahnen. Sie sagt im Kern, dass es die Grundrechte nur für linientreue Bürger gibt. Für andere wird die Grenze so eng gezogen, dass sie der Möglichkeit beraubt werden, ihre Meinung zu äußern, sobald die Behörden auch nur die Möglichkeit eines Fehlverhaltens vermuten (was sie immer können – siehe Urteil des BVG zu Brokdorf). Das ist genau das Geblubber, was man schon seit langem aus den Mündern in Berlin hört, insbesondere auch aus den grün angestrichenen.

Besonders deutlich wird die Richtung, wenn man sich etwa an die „Black Lives Matter“-Demonstration von 2020 erinnert. Sie war genauso masken- und abstandsfrei wie ein Jahr später der „Christopher Street Day“, ebenfalls in Berlin. Die Polizei ist nicht eingeschritten. Und beanstandet hat das hinterher auch niemand von denen, die sonst so laut die Einhaltung der „Maßnahmen“ fordern.

Wer hat angeblich die Macht hier? Der Bürger. Und wozu sind die Grundrechte da? Auch und gerade jetzt zur Abwehr eines übergriffigen Staates. Sie sind kein Bonbon der Politik für linientreues Wohlverhalten.

Und das alles in einer „Pandemie“, der innerhalb von zwei Jahren 0,0007 Prozent der Weltbevölkerung zum Opfer gefallen ist.

Ergänzung:
"Aufbruchstimmung – Über die Montagsspaziergänge"

Nachtrag:
Am gestrigen Montag gab es wieder 2.241 Spaziergänge gegen die Corona-Politik, 68 mehr als in der Vorwoche. Baden-Württemberg brachte zum zweiten Mal in Folge auf mehr als 500 Spaziergänge und ist damit klarer bundesweiter Spitzenreiter. Druck erzeugt Gegendruck… In Köln etwa forderten die Teilnehmer unter anderem den Rücktritt von Bundesgesundheitsminister LLauterbach. (Quelle)

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