Das BVG und die neue Freiheit

Schon der zeitliche Zusammmenhang ist verdächtig. Am 30. November gibt das BVG seinen am 19. November gefassten "Notbremse"-Beschluss bekannt, zwei Tage später trifft sich die in der Verfassung nicht vorgesehene MPK, um im „Kampf gegen Corona“ weitere Zwangsmaßnahmen v.a. gegen Ungeimpfte zu beschließen.

Das BVG hat mehrere Verfassungsbeschwerden gegen im Zuge der Coronabekämpfung verhängte Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen, die sogenannte Bundesnotbremse, abschlägig beschieden.

Das war nicht überraschend. Ende Juni fand im Kanzleramt ein Abendessen mit Verfassungsrichtern statt, bei dem ein „Impulsvortrag“ von Justizministerin Lambrecht die Regierungslinie zum Thema „Entscheidung unter Unsicherheiten“ darstellte. Natürlich wurde damals nicht über die anhängigen Fälle wegen der Bundesnotbremse gesprochen – wo denken Sie hin. Das war auch gar nicht nötig. Im April hatte der durch Einfluss von Merkel in das Amt des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts gekommene Harbarth bereits vertont, der Kampf gegen Corona verlaufe „in den Bahnen des Rechts“.

Die Linie der jetzt erfolgten Entscheidung ist die: Es wurde in Grundrechte eingegriffen, in das Familiengrundrecht, die Ehegestaltungsfreiheit (Art. 6 GG) und in das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 GG). Das sei jedoch „formell sowie materiell verfassungsgemäß und damit verfassungsrechtlich gerechtfertigt“. In Art. 2 des Grundgesetzes heißt es: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“ Daraus kann nach BVG-Urteil eine Schutzpflicht des Staates folgen, die eine Vorsorge gegen Gesundheitsbeeinträchtigungen umfasst (Randnummer 176 des Urteils). Und zwar dann, wenn der Gesetzgeber begründet eine Gefahrenlage für Leben und Gesundheit der Bürger sowie die Gefahr der Überlastung des Gesundheitssystems sieht.

Damit ist die Büchse der Pandora geöffnet, schreibt Gerhard Strate, einer der bekanntesten deutschen Strafverteidiger. Und fragt: „Beinhaltet das Recht auf körperliche Unversehrtheit tatsächlich einen Anspruch darauf, von staatlicher Seite vor Erkrankungen geschützt zu werden? Geht diese Schutzpflicht des Staates sogar so weit, dass Menschen auch gegen ihren Willen vor den Unbilden des Lebens zu bewahren sind? Werden Impfunwillige demnächst von der Polizei beim Impfarzt „vorgeführt“, Übergewichtige zur Zwangsdiät verdonnert oder Nikotinkonsumenten durch staatlichen Eingriff zum Entzug genötigt? (…) Damit hätte das Recht auf körperliche Unversehrtheit seine Unschuld verloren.“

Nach meinem Verständnis wird das persönliche Recht auf Leben und Unversehrtheit damit gerade herumgedreht in ein Recht des Staates, über das persönliche Wohlergehen zu entscheiden. Damit wird letztlich auch der Freiheitsbegriff umgedreht. Unser Grundgesetz garantiert individuelle Freiheit, die Menschen nicht von Staats wegen gewährt wird, sondern ihnen von Rechts wegen allein aufgrund ihrer Existenz zusteht. Mit der aktuellen Rechtsprechung des BVG kann nun die Brücke gebaut werden zu einem neuen Freiheitsverständnis.

Das Grundgesetz betont die Rechte des Einzelnen, jetzt wird die Tür aufgemacht zu einem höher stehenden Recht der Gemeinschaft. Da ist es dann nicht mehr weit zu kollektivistischem Gedankengut, das von jeher autoritäre Staatsformen ausgezeichnet hat. Die krasseste Form davon in unserer jüngeren Geschichte war die: „Führer befiehl, wir folgen Dir!“

Das Bundesverfassungsgericht hat die beanstandeten Maßnahmen mehr oder weniger pauschal als angemessen, geeignet und erforderlich eingestuft. Irgendwelche Bedingungen und Einschränkungen sucht man vergebens. Um das Grundgesetz außer Kraft zu setzen, kommt es nur darauf an, ob eine Regierung (natürlich nach gründlicher Prüfung(!)), eine Maßnahme (zum Schutze aller) als verhältnismäßig betrachtet. Allein die Annahme einer Möglichkeit der Überlastung des Gesundheitssystems reicht aus, die Überlastung muss nicht mehr objektiv nachgewiesen werden. . Der Bundesrechnungshof hatte übrigens im Mai festgestellt, das es zu keinem Zeitpunkt eine Überlastung des Gesundheitssystems gab, mithin auch keine Notlage, auf die die Regierung bei ihrer "Notbremse" abgestellt hatte.

Die Politik zeigte sich hocherfreut über diesen von Strate als unfassbares Ausmaß weitgehender Kritiklosigkeit gegenüber sämtlichen staatlichen Coronamaßnahmen bezeichneten Blankoscheck. Söder wollte gleich eine neue Bundesnotbremse. Die Forderung nach einer allgemeinen Impfpflicht wird lauter, nach diesem Urteil bestehen gute Chancen, dafür grünes Licht vom BVG zu erhalten.

Die FDP, die über einige ihrer Mitglieder an den jetzt entschiedenen Verfassungsklagen beteiligt war, zog den Schwanz ein. Das Urteil sei kommentarlos zu akzeptieren, hieß es. Und die Impfpflicht ist jetzt auch o.k., sagte Lindner.

Bald-Kanzler Scholz verkündet: „Für meine Regierung gibt es keine roten Linien mehr bei all dem, was zu tun ist.“ Alles habe sich dem Schutz der Gesundheit der "Bürger:innen" unterzuordnen. Und zum Schutz des gesunden Volkskörpers wurden daraufhin in der MPK weitreichende Maßnahmen erlassen, die vor allem Ungeimpfte betreffen. Weil wir ja schließlich eine "Pandemie der Ungeimpften" haben.

Es ist doch alles nur zu unserem Schutz.

Nachtrag:
(6.12.21) Das BVG-Urteil legt auch das grundrechtliche Fundament für künftige politische (Zwangs-)Maßnahmen in Bezug auf "Klima-Rettung". Im Frühjahr hatte das BVG noch relativ eng an der Sache geurteilt, dass Regelungen des Klimaschutzgesetzes vom 12. Dezember 2019 (KSG) mit Grundrechten (Klimaschutzgebot des Art. 20a GG) unvereinbar sind.

(21.3.22) In einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage von AfD-Mitgliedern (Drucksache 20/477) heißt es am 24.1.22: "Soweit eine Verringerung der Planbettenzahl Voraussetzung für die Förderung von Maßnahmen zur Anpassung von Patientenzimmern an die besonderen Behandlungserfordernisse einer Pandemie ist, ist darauf hinzuweisen, dass die Bettenauslastung seit Beginn der Corona-Pandemie spürbar zurückgegangen ist." Das ist ein weiterer Hinweis darauf, dass es in der gesamten "Pandemie" keine Notlage, bzw. Überlastung im Gesundheitssystem gab.

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