ChofaOnis Ermächtigung

Die "Staatsratsvorsitzende" hat zugeschlagen. Nachdem ihr Plan mit den zwei Corona-„Ruhetagen“ vor Ostern nicht ganz so gut ankam und sie sich deswegen im Gespräch mit einer Anti-Journalistin im ARD wortreich „entschuldigte“, war klar – da kommt etwas nach.

Der Föderalismus ist dieser, in der Parteienbonzokratie der DDR politisch sozialisierten Dame schon lange ein Dorn im Auge. Mit so einem Flickenteppich kann ja nicht straff durchregiert werden, immer tanzt irgendwo einer aus der Reihe, missachtet ihre zentralen Vorschriften, die Beschlüse der im Grundgesetz nicht vorgesehenen Konferenz von Bundeskanzlerin und Ministerpräsidenten.

Jetzt soll das Infektionsschutzgesetz novelliert werden (zum wievielten Male eigentlich). Bundesweit einheitlich sollen oberhalb einer Inzidenz von 100 in einem Landkreis/Stadt die Anti-Corona-Maßnahmen mit einer „Notbremse“ automatisch verschärft werden, z.B. durch Ausgangssperren.

Ich bin es leid, zum gefühlten tausendsten Male zu begründen, dass die Inzidenz in der aktuellen, allein auf dem PCR-Test basierenden Praxis ein weitestgehend willkürliches Maß für eine „Durchseuchung“ ist. Ich bin es auch leid, zum gefühlten zweitausendsten Male zu begründen, warum der PCR-Test keine Infektionen feststellen kann und im Einsatz als Massentest eine hohe Fehlerquote (v.a. „falsch-positiv“) aufweist. Solche völlig untauglichen Mittel sollen nun als Grundlage für politische Entscheidungen bundesweit einheitlich festgeschrieben werden.

Warum dieses Ermächtigungsgesetz jetzt? Neben den eher persönlichen Motivationen der ZKanzlerin hat sich zuletzt immer mehr Widerstand manifestiert gegen bestimmte Maßnahmen von Corona-Verordnungen. Reihenweise haben Verwaltungsgerichte deren Un-Rechtsmäßigkeit festgestellt. Zuletzt sorgte ein Urteil des Familiengerichts in Weimar für Aufsehen, das in einer sehr ausführlichen, guten Begründung für Kinder Vorschriften hinsichtlich Tragen von Masken, Abstandregelungen und Tests für unwirksam erklärt hat. Die Urteile gingen zunehmend an die Substanz der „Maßnahmen“, befassten sich mit Grenzwerten, Inzidenz und Anwendung von PCR- und Schnell-Tests.

Hinzu kommt, dass einzelne Länderchefs ja nicht aus Gutmenschentum bestimmte zentrale Regelungen in ihrer Umsetzung aufgeweicht haben. Sie sehen sich konfrontiert mit zunehmendem Unmut ihrer Bürger, insbesondere auch der Gewerbetreibenden. Die Kritik wurde insgesamt lauter (siehe auch unten!).

Da musste also etwas passieren. Wird das Infektionsschutzgesetz wie vorgesehen novelliert, sind die unteren Verwaltungsgerichte nicht mehr zuständig für Klagen gegen Corona-Verordnungen. Höhere Ebenen der Verwaltungsgerichtsbarkeit, hier also das Bundesverwaltungsricht, sind eher auf „Linie“, weil sich deren personelle Besetzung sich auf der Karriereleiter die Hörner abgestoßen hat und insgesamt von der Wirklichkeit an der gesellschaftlichen Basis abgehoben ist. Alles wird zentralisiert und einheitlich ausgerichtet.

Unnötig zu erwähnen, dass die SPD für das Vorgehen von Merkel ist, aber nur dann, wenn es auch eine Pflicht für Unternehmen gibt, ihre Mitarbeiter regelmäßig zu testen. Das will natürlich auch der DGB. Die Grünen sind sowieso dafür, denen kann es gar nicht weit genug gehen. Die Linke weiß noch nicht so recht, sie mault, das private Verhalten soll hart reglementiert werden, aber für Unternehmen seien keine Pflichten vorgesehen. Der Rest, FDP und AfD, wird den Gesetzentwurf nicht verhindern können, wobei die FDP in ihrem „Nein“ eine Chance sieht, sich zu profilieren. Eine wirkliche sachlich begründete Opposition gibt sie nicht ab.

Vor einigen Tagen hat der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes, Harbarth (auf Betreiben Merkels ins Amt gekommen, siehe hier), bereits einen Freifahrtschein für härtere „Corona“-Maßnahmen ausgestellt. Das sei alles Grundgesetz-konform, heißt es.

Immerhin hat der Deutsche Landkreistag in deutlichen Worten das Vorhaben Merkels angeprangert. Deren Präsident, Reinhard Sager, bezeichnete den Entwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes am Wochenende als „in Gesetz gegossenes Misstrauensvotum gegenüber Ländern und Kommunen“. Auch der ehemalige Vorsitzende des Deutschen Richterbundes verurteilt es scharf (insbesondere §28b Abs. 7). Jens Gnisa stand bis Ende 2019 dem größten Berufsverband von Richtern und Staatsanwälten vor. Er sagt: „Ab einer Inzidenz von 100 nächtliche Ausgangssperren zu verhängen, obwohl von Gerichten deren Wirksamkeit angezweifelt wurde, ist eine Nichtachtung der Justiz“. Hier ginge es um einen nicht mehr einzufangenden Dauerlockdown.

Schon vor einiger Zeit hat der Ex-Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Papier, in der Coronavirus-Krise Freiheitsrechte bedroht gesehen. Vor einigen Tagen erst kritisierte der frühere Vize-Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Ferdinand Kirchhof, die aktuelle Corona-Politik. Neben der Gesundheit gebe es auch noch andere Grundrechte.

Im Kern ist Merkels Plan ein Angriff auf Demokratie und Gewaltenteilung. Die Selbstregulierungskräfte des demokratischen Rechtsstaats werden ausgebremst. Letztlich geht es auch darum, dass Bürger und Verantwortliche in Landkreisen und Städten ihr Leben selbst gestalten und für ihr Geschehen vor Ort Verantwortung übernehmen. Das passt in kein zentralbürokratisches machtbesessenes Weltbild.

Merkels Plan bedeutet einen weiteren Schritt der Herrschenden in diesem Land, die verfassungsmäßige Ordnung zu beseitigen. Grundrechte sind Abwehrrechte gegen den Staat und nicht in dessen Belieben gestellt. Mittlerweile scheinen fast alle Bundestagsparteien das Grundgesetz als hinderlich auf dem Weg zu einer anderen Gesellschaftsordnung zu sehen. Das wird natürlich alles verbrämt mit dem gemeinsamen Kampf gegen einen furchtbaren Feind, der bis jetzt doch schon 0,03% der Weltbevölkerung dahin gerafft hat.

Es ist immer derselbe Trick. Man baut einen Feind auf (egal ob real oder eingebildet) und suggeriert der Bevölkerung, er bedrohe die Existenz der Gesellschaft/Nation/was auch immer. Wenn man schließlich die Bevölkerung durch Dauerfeuer in die Angst-erfüllte Eche getrieben hat, ist die zu allem bereit und folgt jedem, der (nach einem schwierigen Weg, auf dem wir alle zusammen stehen müssen) eine goldene Zukunft verspricht. Bei Hitler und seinen kapitalkräftigen Hintermännern hat es eine zeitlang geklappt. (Der kam übrigens auch getragen durch die Mehrheit der im Reichstag vertretenen Parteien an die Macht.) Aus dieser Erfahrung, um eine Wiederholung zu verhindern, entstand unser Grundgesetz. Dabei war und ist die föderale Ausrichtung ein ganz entscheidender Punkt gegen zentrale Machtfülle.

Dieses Bollwerk, die rechtliche Basis unserer Gesellschaft, steht unter Beschuss. Mit der Einschränkung der individuellen Bewegungsfreiheit hat es angefangen, mit der perfiderweise an private Tech-Giganten ausgelagerten Zensur im Internet und der uniformen Ausrichtung der Quantitätsmedien auf die Verkündung der Regierungslinie ging es weiter, die Einschränkung der Demonstrationsrechte fügt sich da nahtlos ein – was kommt nach der Novellierung des Infektionsschutzgesetzes?

Müssen wir alsbald der Aufforderung von Großbritanniens bedeutendstem Richter am Obersten Gerichtshof, Lord Sumption, zu zivilem Ungehorsam folgen, der davor warnt, die chinesische Lockdown-Einkerkerung zu einem Modell für den „Umgang mit allen Arten von kollektiven Problemen“ zu machen. In unserem Grundgesetz gibt es in Artikel 20, Abs. 4 das Widerstandsrecht.

Ach ja, noch etwas:
Die Hände sind das Fenster zu Seele, heißt es auch. Und die emotionelle Pest hat viele Gesichter.

Nachtrag:
Stellungnahme des Netzwerks KriStA (Kritische Richter und Staatsanwälte) zur geplanten Änderung des Infektionsschutzgesetzes

"Auslobung":
Wenn Sie herausbekommen, was sich hinter "ChofaOni" verbirgt, gebe ich einen aus – eine gute Flasche Wein ihrer Wahl in der Preislage bis 22 Euro. Tipp: Hat etwas mit Psychologie zu tun; man muss die Silben von "ChofaOni" neu anordnen und an eine griechische Schreibweise denken.
Eine Flasche pro Person – seien Sie fair (nicht, dass Sie ihren Freunden/Bekannten Ihre Meinung zur Lösung weitergeben und Sie dann zu hundert Haushalten eine Riesen-Party geben).
Beschränkt auf die ersten drei Einsendungen (info@timepatternanalysis.de).
Gültig bis 17. April 2021, 15:00.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Veröffentlichung der Lösung an dieser Stelle.

Die Lösung:
"ChofaOni" – Silben umgestellt ergibt Onichofa, die griechische Schreibweise ergibt Onychophagie.
Als Onychophagie bezeichnet man das Kauen oder Auf(fr)essen der Fingernägel, Krallen oder Klauen bei Menschen oder Tieren. Nägelkauen zählt vor allem in seiner exzessiven Form zu den Zwangs- und Impulskontrollstörungen. Starkes Nägelkauen tritt oft als Symptom einer psychischen Krankheit auf (siehe etwa hier!).
Merkel ist ein bekannter Vertreter dieser Spezies. Ich bin kein Psychologe/Psychiater und eine Ferndiagnose kann ich schon gar nicht stellen. Im Kommentarbereich etwa dieses Artikels werden dazu verschiedene Mutmaßungen angestellt.
Ich nehme es bildlich: „Sich in etwas verbeißen“. Genau diesen Eindruck macht ihr Verhalten auf mich seit Jahr und Tag. Sich in etwas verbeißen beinhaltet auch ein zerstörerisches Element.
Genau das passiert zurzeit. Angeführt durch die in der DDR-Bonzokratie politisch sozialisierte Merkel wird unser soziales und wirtschaftliches Leben zerstört – als Anlass dient ein Virus, der eine Infektionssterblichkeit im Bereich einer saisonalen Influenza hat und bisher ungefähr 0,03% der Weltbevölkerung dahingerafft hat. Dabei basiert die durch die Novellierung des Infektionsschutz-Gesetzes zementierte „Corona“-Politik auf einem Test, der keine Infektion feststellen kann. Zudem wird bei Todesfällen bewusst nicht zwischen „an“ und „mit“ unterschieden.
Leider (für mich zum Glück) kam niemand auf die richtige Lösung. Also werde ich den Wein wohl alleine trinken müssen, es sei denn, jemand leistet mir Gesellschaft. Gerne!

(28.4.21) Im Rahmen eines Gesprächs der Frau Merkel mit Kunst- und Kulturschaffenden
brachte sie denkwürdige Sätze heraus (h/t Achgut) (ab Min. 13:10): „Was können wir tun, damit das nicht durch Gerichte wieder infrage gestellt wird? Dadurch, dass wir jetzt ein Bundesgesetz gemacht haben, kann es nur durch das Bundesverfassungsgericht noch überprüft werden, das heißt also, man hat nicht die verschiedenen Verwaltungsgerichts-Entscheidungen. […] Und was hat die Sache noch mal erschwert? Dass verschiedene Gerichtsentscheidungen immer nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz gehen. Also dann wird gesagt, ok, Buch ja, Computerfestplatte nein, ist das richtig? Da gab’s Gerichtsentscheidungen, die gesagt haben, nein, da muss auch der Computershop aufgemacht werden. Und schwups ist man in einer Bahn, wo dann alle Geschäfte auf sind.“

Ein weiteres Zeichen, wie es Merkel mit dem Grundgesetz hält. In Artikel 3 ist das Recht auf Gleichbehandlung verankert. Sie gibt offen zu, mit der Novelle des Infektionsschutzgesetzes den Bürgern bewusst die Einklagbarkeit dieses Grundrechts zu erschweren. Also ist das Absicht und kein Nebeneffekt.

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