Kultur ins Grundgesetz!

Wir erleben gerade einen katastrophalen gesellschaftlichen Rückschritt – Kirchen und andere Stätten der Religionsausübung dürfen im Lockdown weiterhin geöffnet bleiben, aber die Kultur ist abgeschaltet.

Kein Kino, kein Theater, keine Konzerte, keine Performance, keine Museen – die Ausdruckformen von Kultur sind so vielfältig, ich kann sie hier nicht alle aufzählen. Sie alle haben etwas mit Kreativität zu tun. Künstler erschaffen etwas Neues, nehmen andere mit zu ihrer Art, Dinge zu sehen. Sie öffnen uns Augen und Ohren. Wir, die wir uns mitnehmen lassen, haben ein gemeinsames Erlebnis.

Das ist es, was „Kultur“ in diesem Sinne ausmacht – wir erleben uns beim gemeinsamen Hören und Sehen, beim gemeinsamen Erleben als gesellschaftliche Wesen. Wir werden zum Nachdenken über uns und unsere Welt angeregt, neue Sichtweisen bringen uns auf neue Ideen. Neue Klänge verzaubern uns, erweitern unseren Horizont.

Kultur verbindet Menschen, unabhängig ihres Alters, Geschlechts oder ethnischer und sozialer Herkunft und trägt damit wesentlich zum Erhalt sowie der Entwicklung unserer pluralistischen und friedlichen Gesellschaft bei.

Kirchen wollen Menschen weiter bringen. Theater, Konzertsäle, Kinos und Museen sind in diesem Sinne auch Kirchen!

Die heute gestartete Petition „Kultur ins Grundgesetz“ fordert:

  • Den Schutz von Kunst und Kultur als Grundrecht im Grundgesetz zu verankern
  • Das Recht auf unbeschränkte Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger am kulturellen Leben und an kultureller Bildung als Grundrecht im Grundgesetz zu verankern
  • Langfristige stabile Sicherungsinstrumente für Kunst- und Kulturschaffende zu etablieren sowie ein auf sie zugeschnittenes gesetzliches Regelwerk zu schaffen, das sie vor unverschuldeten Verdienstausfällen schützt

Zur Begründung schreibt die Inititiative „Kultur ins Grundgesetz“:
"Die Freiheit der Kunst wird unter Artikel 5 Abs. 3 des Grundgesetzes geschützt und stellt damit ein Grundrecht dar. Doch Kunst und Kultur können nur frei sein und ihre gesellschaftliche Aufgabe erfüllen, wenn ihnen die dafür notwendige Achtung und Akzeptanz auf bundespolitischer Ebene entgegengebracht wird. Bislang wird die Kulturförderung in weiten Teilen als freiwillige Aufgabe der Länder und Kommunen betrachtet. Wir sind jedoch der Überzeugung, dass der Stellenwert von Kunst und Kultur als ein kollektives gesellschaftliches Interesse grundrechtlich geschützt werden muss. Dies beinhaltet nicht nur den Schutz unseres kulturellen Erbes, sondern auch die Förderung der kulturellen Landschaft in ihrer ganzen Vielfalt.

Kunst und Kultur existieren nicht um ihrer selbst willen, sondern brauchen und suchen den Dialog mit der Bevölkerung, dem Publikum. Jeder Mensch – ungeachtet seiner Lebenssituation oder seiner finanziellen Bedingungen – hat einen Anspruch auf kulturelle Teilhabe. Und obwohl dieses Menschenrecht in der UN-Charta verbrieft ist – zu deren Unterzeichnern die Bundesrepublik Deutschland gehört – sind wir von der Schaffung der dafür notwendigen Chancengleichheit noch sehr weit entfernt."

Bitte machen Sie mit, unterzeichnen Sie die Petition, damit wir am Ende nicht alle wie Ochs und Esel nebendran gestanden und zugeschaut haben. Nicht immer geschehen in aller Stille nur Wunder – wer es glaubt, wird selig. Oder auch nicht.

Herzliche Grüße und eine weiterhin höchstbesinnliche Adventszeit!


Webseite der Initiative "Kultur ins Grundgesetz"


Kultur-Petition

[Unter Verwendung von Ideen von M.A.]

Apropos deutsche Kultur-Szene – hier eine sehr eigenwillige Version von "Fever" (Fieber passt ja zu diesen Zeiten) von Karoline Weidt, einer jungen Jazz-Sängerin; Gitarrist ist Florian Schultz





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