Biden oder Trump?

Die Medien behaupten, Biden habe die Wahl gewonnen. Das könnte zwar sein und wenn man sich ansieht, wer von den ausländischen Staatschefs Biden schon gratuliert hat, scheinen das auch viele zu glauben.

Aber der eigentliche Wahlprozess auf der Grundlage der entsprechenden Gesetze sieht etwas anderes vor. Vorausgesetzt, der unterlegene Kandidat gesteht seine Niederlage nicht ein und Nachzählungen von Stimmen sind abgeschlossen oder waren nicht erforderlich, so werden am 14. Dezember die einzelnen Bundesstaaten ihren Gewinner erklären und im Wahlkollegium entsprechend abstimmen.

Die entsprechenden Bundesgesetze sehen für den Ablauf der Auszählung der Stimmen vor, dass bei der Auszählung Vertreter der jeweiligen Parteien zugegen ist. Wenn es keine glaubwürdigen Betrugsvorwürfe und keine technischen Probleme gibt, werden die Stimmensummen festgestellt. Liegen die auf Gewinner und Verlierer entfallenden Stimmen 0,5% oder weniger auseinander, muss neu gezählt werden. Ist der Abstand größer, kann einer der Kandidaten die Ergebnisse bestreiten und auf eigene Kosten eine Nachzählung durchführen lassen (etwa 3 Millionen Dollar pro Bundesstaat). Kandidaten können auch die Gerichte anrufen, wenn sie einen begründeten Verdacht auf Wahlbetrug haben.

Der neue Kongress stellt Anfang Januar auf der Grundlage des Abstimmungsergebnisses im Wahlkollegium den Gewinner offiziell fest. Der neue Präsident wird sodann am 20. Januar vereidigt. Das ist der normale Gang bei den Präsidentschaftswahlen in den USA. Der neue Präsident steht also frühestens dann fest, wenn der Unterlegene seine Niederlage eingesteht oder dann, wenn ein Abstimmungsergebnis im Wahlmännergremium vorliegt. Er trägt dann den Titel "President elect".

Die Abstimmungen in mehreren Bundesstaaten (Georgia, Pennsylvania, Nevada, Wisconsin, Michigan und Arizona) sind so knapp ausgegangen, dass obligatorische Nachzählungen erforderlich sind. Darüber hinaus wird die Trump-Mannschaft in Georgia, Pennsylvania, Nevada, Wisconsin, Michigan und Arizona Klagen wegen Betrugs einreichen. Es wird u.a. argumentiert, Stimmen seien unrechtmäßig gezählt worden, Vertreter der Republikaner seien nicht beim gesamten Auszählprozess zugegen gewesen.

Wenn die Gerichte entscheiden, dass die von der Trump-Administration vorgelegten Beweise nicht aus der Luft gegriffen sind, können sie eine formelle Neuzählung anordnen. Wenn dabei tatsächlich ein Betrug festgestellt wird, kann das Gericht über die Gültigkeit von Stimmen befinden, wodurch sich das Stimmen-Verhältnis ändern kann und es so in einem oder mehreren Bundesstaaten dazu kommt, dass sich der Wahlgewinner ändert.

Auch wenn bei den Audits keine Betrugsfälle, hingegen aber technische Probleme festgestellt werden, kann es zu einem geänderten Stimmenergebnis kommen. So wurde etwa schon einmal der falsche Tintentyp verwendet oder die Lochungen im Stimmzettel waren nicht vorschriftsmäßig, wie etwa in Florida in 2000.

Wenn eine Partei oder ein Kandidat mit der Entscheidung eines niedrigeren Gerichts unzufrieden ist, kann dagegen Berufung eingelegt werden. Dann kann die Klage an einem höheren Gericht neu verhandelt werden. Das kann bis zum Obersten Gericht, dem Supreme Court, gehen. Das war bei den Wahlen im Jahr 2000 der Fall, als der Oberste Gerichtshof entschied, dass nicht vorschriftsmäßig gelochte Wahlkarten aus Florida ungültig waren. Das verhalf seinerzeit George W. Bush zum Wahlgewinn gegenüber Al Gore.

Der Wahlgewinner steht formal nicht vor dem 14. Dezember fest. Möglicherweise dauert es erheblich länger. Die Medien rufen also den neuen US-Präsidenten etwas vorschnell aus. Bis jetzt gibt es nicht mal einen "President elect".

Um die Unsicherheit perfekt zu machen: Die Sitzverteilung im Senat könnte sich noch zugunsten der Demokraten verschieben, im Januar wird es Stichwahlen für einige Senatoren-Sitze geben.

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