Erneute Verfassungsklage gegen die EZB

Am Donnerstag dieser Woche richten sich erneut alle (Finanz-)Augen auf die EZB. Mehrheitlich wird erwartet, dass sie den Leitzins im negativen Bereich weiter absenken wird und eine Ausweitung ihrer im März beschlossenen QE-Maßnahmen vornimmt.

Im März hatte die EZB beschlossen, für monatlich 60 Mrd. Euro Staatsanleihen der Eurostaaten, aber auch gedeckte Schuldverschreibungen und Asset Backed Securities (ABS) in ihre Bücher zu nehmen. Dieses QE-Programm hat ein Volumen von 1,13 Bill. Euro und soll bis September 2016 laufen.

Vor wenigen Tagen hat EZB-Präsident Draghi erneut verkündet: „Wir werden das tun, was wir machen müssen, um die Inflation so schnell wie möglich zu erhöhen!“ Dazu will er nun die Zentralbank-Geldmenge um etwa ein Drittel ausweiten. Die EZB will mit dem neu geschaffenen Geld wiederum Staatsanleihen und ABS kaufen.

Schon der QE-Beschluss der EZB vom März war höchst fragwürdig. Draghi hatte seinerzeit argumentiert, damit eine Inflationsrate von knapp zwei Prozent anstreben zu wollen. Diese Motivation muss auch jetzt wieder herhalten, um die Ausweitung der QE-Maßnahmen zu begründen.

Peter Gauweiler hat nun vor dem Bundesverfassungsgericht dagegen geklagt, dass die EZB gegen bestehende Regelungen verstößt. Er verlangt zudem, dass Draghi bei geldpolitischen Entscheidungen zugunsten der Krisenstaaten Italien und Griechenland nicht mehr mitwirken darf, weil es Hinweise auf Befangenheit gibt.

Die Verfassungsbeschwerde gegen das -als Expanded Asset Purchase Programme (EAPP) bezeichnete– Anleihen-Ankaufprogramm (Az 2 BvR 2006/15) stützt sich darauf, dass ein Inflationsziel der EZB von knapp zwei Prozent rechtswidrig ist. Der die Europäische Währungsunion begründende Vertrag von Maastricht verpflichtet die EZB auf Preisstabilität. Das entspricht einer durchschnittlichen Inflation von null Prozent. Aus pragmatischen Gründen darf sie zeitweilig eine Inflation von zwei Prozent tolerieren, so Gauweiler, sie darf sie aber nicht durch massive geldpolitische Interventionen aktiv anstreben und Inflation generell zum vorrangigen Ziel erheben. Zwei Prozent Inflation führen nach rund 20 Jahren bereits zu einer Halbierung des Geldwertes, bzw. des Geldvermögens.

Im einzelnen argumentiert Gauweiler, das Vorhaben, ABS-Papiere zu kaufen, habe wirtschaftspolitischen Charakter und diene allein den Banken. Dadurch, dass die EZB ihnen ihre Problemkredite abkauft, macht sie sich selbst zur Bad Bank Europas und stützt insolvente Banken. Das ist nicht ihre Aufgabe. Zudem verstoßen die Staatsanleihen-Käufe gegen das Verbot der monetären Staatsfinanzierung – und das selbst dann, wenn man die laxen Kriterien des Europäischen Gerichtshof (EuGH) anwendet. Der hatte im Juni in seinem Urteil zum OMT-Programm entschieden, eine verbotene Umgehung des Verbots, Staatsanleihen am Primärmarkt zu kaufen, läge nur vor, wenn die EZB ihre Staatsanleihen-Käufe am Sekundärmarkt nach Volumen und Zeitpunkt vorher ankündigt. Genau dies geschieht aber mit den QE-Maßnahmen, sagt Gauweiler.

Zugleich übernimmt die EZB Ausfallrisiken in Höhe von Hunderten Milliarden Euro. Sie ermöglicht es bereits völlig überschuldeten Staaten, sich weiter mit Krediten zu finanzieren. Sie dehnen so ihre Staatsverschuldung aus, statt ihre Haushalte zu sanieren. Diese Risiken werden vergemeinschaftet und letztlich auf die Steuerzahler der Eurostaaten umverteilt. Auf den deutschen Bundeshaushalt entfallen dabei Risiken von mindestens 100 Mrd. Euro, ohne dass der Bundestag dabei hätte mitwirken können, so Gauweiler. Das Hoheitsrecht des Bundestages hatte das BVG in früheren Urteilen z.B. zum ESM stets besonders herausgestellt.

Gauweiler argumentiert weiter, für EZB-Präsident Draghi bestehe bei Beschlüssen, die sich auf die Finanzierungsmöglichkeiten überschuldeter Staaten wie Italien und Griechenland auswirken, die Besorgnis der Befangenheit. Es gebe belastbare Hinweise, dass Draghi als Generaldirektor des italienischen Finanzministeriums sowohl für den hohen Schuldenstand Italiens als auch für die Finanzmanipulationen zumindest mitverantwortlich war, mit deren Hilfe Italien in die Eurozone aufgenommen wurde. Im Anschluss an diese Tätigkeit war er Vizepräsident und Managing Director bei Goldman Sachs Europe, der Bank, die Griechenland bei der Verschleierung seines Haushaltsdefizits und bei der betrügerischen Aufnahme in die Eurozone geholfen hat. Gauweiler hat ein Rechtsgutachten vorgelegt, wonach das Fehlen von Befangenheitsregeln für die EZB eine eklatante Rechtsstaatswidrigkeit darstellt und in der konkreten Person von Mario Draghi deutliche Hinweise auf Befangenheit vorliegen.

Ergänzung:
Der CSU-Politiker Gauweiler hatte zusammen mit anderen bereits Verfassungsbeschwerde gegen das OMT-Programm der EZB eingelegt. Das BVG hatte diese dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt. Gauweiler hatte in der mündlichen Verhandlung hierzu im Oktober 2014 der EZB vorgeworfen, sich wie das Zentralkomitee der Sowjetunion zu verhalten: „Die EZB meint, dass sie über das Geld der EU-Mitgliedstaaten nach eigenem Gusto verfügen kann, aber die EU besteht aus parlamentarischen Demokratien.“ (Anmerkung: Mit dem OMT–Programm hat die EZB zudem den Haltern von Staatsanleihen das Anlagerisiko abgenommen. Die Ankündigung, Staatspapiere notfalls unbegrenzt kaufen zu wollen, wenn ein Staat in Schwierigkeiten gerät und die Hilfe des ESM erhält, hat die Spreads massiv gesenkt, ähnlich wie es ein Direktkauf täte und kommt einer kostenlosen Kreditausfall-Versicherung gleich.)

Zuvor hatte Gauweiler zusammen mit anderen gegen Fiskalpakt und ESM geklagt, weil der Bundestag dabei sein Haushaltsrecht nicht wahrnehmen könne. Das Bundesverfassungsgericht hatte im September 2012 beides unter bestimmten Vorbehalten für verfassungsgemäß erklärt.

Das könnte Sie auch interessieren:

Bewertung: 4.0/5
Please wait...
Schlagwörter: ,