BVG: OMT-Programm rechtswidrig

[Nach einer Pressmitteilung des ifo Instituts und von Prof. Hans-Werner Sinn zur heutigen Erklärung des Bundesverfassungsgerichts zum OMT-Programm der EZB; gekürzt]

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner heutigen Stellungnahme erklärt, dass die EZB mit dem OMT-Programm zum Ankauf von Staatspapieren ihre Kompetenzen überschritten hat: Das Programm ist mit dem Primärrecht der EU unvereinbar.

Die entscheidenden Argumente des Gerichts sind:

  • Das OMT-Programm kann zu einer erheblichen Vermögensumverteilung zwischen den Staaten Europas führen, wenn die erworbenen Papiere bis zur Fälligkeit gehalten werden.
  • Der selektive Aufkauf der Staatspapiere der Krisenländer qualifiziert den OMT-Beschluss als wirtschaftspolitische Maßnahme, zu der die EZB nicht befugt ist. Eine zwischen einzelnen Mitgliedstaaten differenzierende Vorgehensweise ist dem System der europäischen Zentralbanken grundsätzlich fremd. Man kann sie nicht als geldpolitische Maßnahme rechtfertigen.
  • Das OMT-Programm ist ein funktionales Äquivalent der entsprechenden Hilfsprogramme EFSF und ESM, unterliegt aber keiner demokratischen Kontrolle.
  • Die Absicht der EZB, die Zinsaufschläge der Märkte bei den Staatspapieren bedrängter Länder zu neutralisieren, spricht dafür, dass das OMT eine nach Artikel 123 AEUV verbotene monetäre Staatsfinanzierung ist.

Das Gericht hat keine die Bundesbank oder andere deutsche Instanzen bereits heute bindenden Maßnahmen ergriffen, sondern den Fall an den Gerichtshof der Europäischen Union verwiesen. Dennoch wird das Urteil nicht ohne Auswirkungen auf die Geldpolitik der EZB bleiben.

Zum einen wird es die EZB nicht wagen, das OMT zu aktivieren, bevor der EuGH entschieden hat, weil es ohne eine konkrete Anwendung die Fiktion aufrechterhalten kann, es sei noch gar keine Maßnahme ergriffen worden – was ein rechtlich relevanter Tatbestand sein könnte.

Zum anderen wird das Urteil seine Auswirkungen auf die öffentliche Debatte nicht verfehlen, weil es die Position der Eurokritiker und die allgemeine Skepsis der Deutschen gegenüber der EZB-Politik verstärken wird.

Das wiederum wird die Bundesregierung zu einer Neubestimmung ihrer Position in der Eurokrise zwingen. Die Politik der augenzwinkernden Zustimmung zur Politik der EZB, mit der Kanzlerin Merkel der Bundesbank in den Rücken gefallen ist, dürfte damit an ihre Grenzen gekommen sein, schreibt das ifo Institut.

Nachtrag:
(10.2.14) Wolfgang Münchau schreibt in der Financial Times, das OMT-Programm sei als Ergebnis dieses Urteil effektiv ausgesetzt, und zwar nicht so sehr aus juristischen, sondern mehr aus politischen Gründen. Das OMT-Programm sollte ein Signal an die Finanzmärkte aussenden, der Euro mit allen Mitteln unterstützt wird.

Hans-Werner Sinn schreibt in Project Syndicate, dass das BVG den Fall nicht abgegeben hat, weil es den EuGH nicht um die Entscheidung bittet, ob das OMT-Programm mit der EU-Gesetzgebung vereinbar ist. Es fordert stattdessen, das Programm mit dieser kompatibel zu machen. Die wichtigsten Änderungen, die das BVG anstrebt, ist ein Ende der pari-passu-Regel und die Schaffung eines Mechanismus, der verhindert, dass Staaten pleite machen und die EZB die Folgen zu tragen hat.
Auch Sinn geht davon aus, dass das BVG-Urteil das OMT-Programm effektiv aussetzt, das es die EZB nicht wagen wird, es angesichts der anhängigen Entscheidung zu aktivieren. Der die Märkte beruhigende Trick der EZB, das Pleite-Risiko von cleveren Investoren auf vertrauensseelige Steuerzahler zu verschieben habe funktioniert. Das sei aber nicht genug, um das Programm zu legitimieren.

Bernd Lucke, Kopf der AfD, sagte, das Urteil des BVG sei weise und sehr bedeutsam. Schon kleine Modifikationen durch den EuGH würden das OMT-Programm ineffektiv machen. So könnte die EZB daran gehindert werden, in großem Stil Bonds zu kaufen. Sie könnte nicht einmal mit solchen Mengen eingreifen, dass Preise beeinflusst werden könnten. Die EZB könnte auch daran gehindert werden, Anleihen von Ländern in einer akuten Schuldenkrise zu kaufen. Wenn der EuGH aber die Argumente des BVG verwirft, entsteht eine direkte Konfrontation. Alle Anti-Euro-Kräfte in Deutschland wären sich dann einig in dem Argument, dass die EU Grundrechte bricht. Der EuGH ist also in einem Dilemma. Interessant zu sehen, wie er sich daraus heraus windet.

(12.2.14) Ashoka Mody stützt in Project Syndicate die BVG-Entscheidung. Als Kreditor der letzten Instanz muss eine Notenbank bereit sein, Staatsanleihen ohne Bedingungen zu kaufen. Das OMT-Programm hingegen ist angelegt wie ein IWF-Rettungsprogramm, das Kredite gibt gegen Sparauflagen. Das OMT-Programm sei von privaten Kreditgebern als Signal verstanden worden, die EZB werde Staatspleiten verhindern. Die sinkenden Spreads seien als Zeichen zurückkehrenden Vertrauens in die Krsienländer missinterpretiert worden.
Die Eurozone muss selektive Staatspleiten zulassen, die EZB muss als letzte Kredit-Instanz für solvente Staaten da sein. Die Möglichkeit einer Staatspleite verhilft zu Disziplin auf den Finanzmärkten.
Die EZB hat mit dem OMT-Programm den Bereich der Fiskalpolitik betreten. Es kann die Glaubwürdigkeit und Unabhängigkeit der EZB untergraben. Das würde die Eurozone nicht überleben.

(13.2.14) Wolfgang Münchau gratuliert in Spiegel online den Euroskeptikern zu ihrem Phyrrus-Sieg. Er schreibt, "die Europäische Zentralbank (EZB) wird zwar in der Tat ihr Programm über Anleihekäufe nicht einsetzen. Aber sie wird möglicherweise ein anderes Programm starten – ein viel größeres, viel teureres und vor allem eines, dessen Rechtmäßigkeit klarer ist." Die EZB könnte ganz einfach ein neues Programm auflegen, indem sie die Bedingungen des OMT-Programms streicht. So ein Programm wäre die quantitative Lockerung, es werden alle möglichen Anleihen gekauft mit dem ausdrücklichen Ziel, die langfristigen Zinsen zu senken. Zu einem solchen geldpolitischen Instrument wäre die EZB unstreitig befugt, heißt es.
Münchau fährt fort: "Die Einzelhandelsumsätze und die Industrieproduktion waren im Dezember fast überall rückläufig. Die Gefahr einer Deflation ist momentan höher als die einer Inflation. Wenn die EZB jetzt auf das Gaspedal tritt, dann kann ökonomisch nicht viel schiefgehen. Wenn man hingegen als Notenbanker nichts tut, kann es passieren, dass man für eine Deflation verantwortlich gemacht wird. Das Risiko ist also größer, wenn man nichts tut."

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