ESM: "E_uropa S_ei M_ein"

Am 25. Mai sollte der Deutsche Bundestag ursprünglich sowohl über den Fiskalpakt als auch über den ESM-Vertrag abstimmen. Nun könne frühestens Mitte Juni abgestimmt werden, heißt es. Als Grund für die Verschiebung wird angegeben, die sogenannten Oppositionsparteien SPD und Grüne wollten den Fiskalpakt um Elemente zur Wachstums-Förderung erweitern. Ohne Opposition kann die Regierung die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit nicht erreichen.

Mitte Juni? Da war doch was. Ein Zufall, dass die Abstimmung in die Zeit der Europa-Meisterschaften verschoben wird?

Der ESM bedeutet die (im Extremfall) vollständige, nicht umkehrbare Überantwortung der finanziellen Souveränität der Bundesrepublik Deutschland an eine Institution, die nicht demokratisch legitimiert ist und Seite an Seite mit einer ebenfalls nicht demokratisch zustande gekommenen „Regierung der Eurozone“, der EU-Kommission, arbeitet.

Ich beziehe mich zur Begründung im folgenden auf diese Fassung des ESM-Vertrags, eine „Arbeitsübersetzung“. Welche Fassung dem Bundestag zur Abstimmung vorliegen wird, weiß ich nicht. Ich gehe aber davon aus, dass die Kerninhalte die gleichen sind.

Artikel 9 schließt Widerruf aus
„Die ESM-Mitglieder verpflichten sich unwiderruflich und uneingeschränkt, Kapital, das der Geschäftsführende Direktor gemäß diesem Absatz von ihnen abruft, innerhalb von sieben Tagen ab Erhalt der Aufforderung einzuzahlen.“

Mit anderen Worten: Sollte eines Tages eine andere Zusammensetzung des Bundestags sich vom ESM zurückziehen wollen, so geht das gar nicht („unwiderruflich“). Wenn sich also der Volkswille ändert, hat das Volk keine Möglichkeit, seinem (geänderten) Willen Ausdruck zu verleihen. Das ist Demokratie nach Brüsseler Vorbild.

Artikel 10 bestimmt Nachschusspflicht
„Der Gouverneursrat überprüft das maximale Darlehensvolumen und die Angemessenheit des genehmigten Stammkapitals des ESM regelmäßig, mindestens jedoch alle fünf Jahre. Er kann beschließen, das genehmigte Stammkapital zu verändern und Artikel 8 und Anhang II entsprechend zu ändern.

Dieser Beschluss tritt in Kraft, nachdem die ESM-Mitglieder dem Verwahrer den Abschluss ihrer jeweiligen nationalen Verfahren notifiziert haben.“

Mit anderen Worten: Zwar startet der ESM mit anfänglich nominal 700 Mrd. Euro, aber es besteht eine Nachschusspflicht der Eurozonen-Länder. Die jeweilige „Notifizierung“ ist eine reine Formsache.

In Artikel 32 wird der ESM zum „Geheimbund“
„2. Der ESM besitzt volle Rechtspersönlichkeit; er besitzt die uneingeschränkte Rechts- und Geschäftsfähigkeit, (a) bewegliches und unbewegliches Vermögen zu erwerben und zu veräußern, (b) Verträge abzuschließen, (c) Partei in Gerichtsverfahren zu sein und (d) ein Sitzabkommen und/oder Protokolle zu unterzeichnen, soweit dies notwendig ist, um sicherzustellen, dass sein Rechtsstatus und seine Vorrechte und Befreiungen anerkannt und durchgesetzt werden.
3. Der ESM, sein Eigentum, seine Mittelausstattung und seine Vermögenswerte genießen unabhängig davon, wo und in wessen Besitz sie sich befinden, Immunität von gerichtlichen Verfahren jeder Art, es sei denn, der ESM verzichtet für ein Gerichtsverfahren oder in den Klauseln eines Vertrags, etwa in der Dokumentation der Finanzierungsinstrumente, ausdrücklich auf seine Immunität.
4. Das Eigentum, die Mittelausstattung und die Vermögenswerte des ESM genießen unabhängig davon, wo und in wessen Besitz sie sich befinden, Immunität von Durchsuchung, Beschlagnahme, Einziehung, Enteignung und jeder sonstigen Form des Zugriffs durch vollziehende, gerichtliche, administrative oder gesetzgeberische Maßnahmen.
5. Die Archive des ESM und sämtliche Unterlagen, die sich im Eigentum oder im Besitz des ESM befinden, sind unverletzlich.
6. Die Geschäftsräume des ESM sind unverletzlich.
7. Jedes ESM-Mitglied und jeder Staat, der den Rechtsstatus und die Vorrechte und Befreiungen des ESM anerkannt hat, gewährt dem amtlichen Nachrichtenverkehr des ESM dieselbe Behandlung, die er dem amtlichen Nachrichtenverkehr eines ESM-Mitglieds gewährt.
8. Soweit dies zur Durchführung der in diesem Vertrag vorgesehenen Tätigkeiten notwendig ist, sind das gesamte Eigentum, die gesamte Mittelausstattung und alle Vermögenswerte des ESM von Beschränkungen, Verwaltungsvorschriften, Kontrollen und Moratorien jeder Art befreit.
9. Der ESM ist von jeglicher Zulassungs- oder Lizenzierungspflicht, die nach dem Recht eines ESM-Mitglieds für Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsunternehmen oder sonstige der Zulassungs- oder Lizenzierungspflicht sowie der Regulierung unterliegende Unternehmen gilt, befreit.“

Das Gleiche gilt auch für die Verantwortlichen und Mitarbeiter. Artikel 35 legt fest:
„1. Im Interesse des ESM genießen der Vorsitzende des Gouverneursrats, die Mitglieder des Gouverneursrats, die stellvertretenden Mitglieder des Gouverneursrats, die Mitglieder des Direktoriums, die stellvertretenden Mitglieder des Direktoriums sowie der Geschäftsführende Direktor und die anderen Bediensteten des ESM Immunität von der Gerichtsbarkeit hinsichtlich ihrer in amtlicher Eigenschaft vorgenommenen Handlungen und Unverletzlichkeit hinsichtlich ihrer amtlichen Schriftstücke und Unterlagen.“

Mit anderen Worten: Der ESM steht über Recht und Gesetz, führt seine Operationen im Geheimen durch, ist gegen jede Klage, jedes Rechtsmittel gefeit und hat selbst alle rechtlichen Möglichkeiten. Wie im Absolutismus/Feudalismus…

Der ESM bedeutet damit nicht nur die (im Extremfall) vollständige, nicht umkehrbare Überantwortung der finanziellen Souveränität der Bundesrepublik Deutschland an eine Institution, die nicht demokratisch legitimiert ist und Seite an Seite mit einer ebenfalls nicht demokratisch zustande gekommenen „Regierung der Eurozone“, der EU-Kommission, arbeitet.

Diese Institution arbeitet ohne jede Kontroll- und Einspruchmöglichkeit im Geheimen und ist niemandem Rechenschaft schuldig. Sie wird von allen Klagen von vorneherein freigestellt, hat selbst aber alle rechtlichen Möglichkeiten, ihre Belange durchzusetzen.

Der ESM kann wo und wie auch immer unbegrenzt Kredite aufnehmen, gedeckt durch das "genehmigte Stammkapital". Dieses kann jederzeit erhöht werden, die einzelnen Staaten haben dann eine Nachschusspflicht. Damit werden Eurobonds durch die Hintertür eingeführt, wie "Taxpayers Europe" zu recht feststellt. Die verbleibenden (noch nicht insolventen) ESM-Mitglieder haften für sein gesamtes Engagement – im "worst case" also z.B. Deutschland für alles (Vorsicht, Dominoeffekt).

Der ESM verstößt gegen die im Grundgesetz festgelegte Budgetsouveränität, indem es anderen als den dazu ermächtigten Organgen Zugriff auf staatliche Mittel erlaubt. Der BVG-Präsident hat hierzu im September 2011 die Grenzen abgesteckt: "Mehr Europa lässt das Grundgesetz kaum zu". ESM (wie auch Eurobonds) sind aus meiner Sicht verfassungswidrig.

Hier soll ein Ermächtigungsgesetz verabschiedet werden – das gab es in der deutschen Geschichte schon einmal.

Mittlerweile wird verstärkt gefordert, dass der ESM Banken direkt rekapitalisieren kann, u.a. auch von EZB-Draghi („resolution trust company“). Die EU-Kommission will auf dem nächsten Gipfel (im Juni) eine Bankenunion vorschlagen, die durch Eurobonds abgedeckt wird. Eurobonds wird sie wahrscheinlich nicht bekommen, die Bankenstütze seitens des ESM dürfte hingegen kommen. Umso früher, je dilettantischer sich die Regierung Rajoy bei der "Bewältigung" der Bankenkrise in Spanien gibt. Man könnte fast glauben, der macht das mit Absicht…

Damit dürften wir mit dem ESM bald der Bankenrettung nächsten Teil erleben: "E_uropa S_ei M_ein".

Und hier zieht das, was der Wirtschaftsprofessor Stefan Homburg in einem Interview mit den Mittelstandsnachrichten treffend formuliert hat:

„Vor drei Jahren wurde gefragt, warum der Steuerzahler Banken retten solle. Die Bundesregierung hat das mit dem Ziel begründet, Spareinlagen zu sichern. Nunmehr werden Staaten gerettet, um Banken zu retten, um wiederum Spareinlagen zu sichern. Auf diesem indirekten Weg bleibt zwischendurch natürlich einiges hängen. Dadurch wird es für die Steuerzahler bzw. Sparer sehr teuer, sich selbst zu retten. Das ganze Konzept ist völlig unsinnig, und die Ziele sind vorgeschoben….
Wenn Rettungsaktionen überhaupt angezeigt wären, dann sollte der Staat den betroffenen Sparern direkt eine Entschädigung zahlen, statt Gewinne und Boni zu stabilisieren….
Die Realwirtschaft benötigt zwar den Zahlungsverkehr und die Vermittlung zwischen Sparern und Investoren. Dafür aber reichen Institute mit soliden Geschäftsmodellen wie Sparkassen, Genossenschaftsbanken oder kleine Privatbanken. Eine Deutsche Bank, eine Commerzbank oder die Landesbanken benötigt keine Volkswirtschaft….
Unterscheidet man die Realwirtschaft, die Finanzindustrie und den Staat, so ist unverkennbar, dass sich die beiden letzteren verbündet haben und symbiotisch dabei sind, die Realwirtschaft auszunehmen. Die Finanzindustrie hat, was der Staat am dringendsten braucht, um Wählergeschenke zu finanzieren, nämlich Geld, und erhält dafür im Gegenzug laxe Regulierungen und im Bedarfsfall Steuergelder….
Dadurch, dass man Schulden hin- und herschiebt und in neue Institutionen mit hübschen Namen wie EFSF oder ESM auslagert, verschwinden die Schulden jedenfalls nicht. Schon bei der nächsten Rezession könnte das ganze Kartenhaus in sich zusammenbrechen.“

Homburg geht davon aus, dass in dem mit dem ESM geschaffenen Haftungsverbund so lange gutes Geld schlechtem nachgeworfen wird, bis die kontinuierliche deutsche Übernahme von Garantien für Krisenherde Deutschland selbst in die Insolvenz und am Ende alle Euro-Staaten in eine Währungsreform treibt.

Und zum Schluss noch etwas Absurdes (Quelle): Der Bundesrat folgert aus Artikel 23 des Grundgesetzes, dass er über seine Mitwirkung beim aktuellen Gesetzgebungsverfahren hinsichtlich Einrichtung des ESM auch bei allen künftigen Änderungen, so auch beim Stammkapital des ESM, eingebunden werden muss, sprich, diese seiner Zustimmung bedürfen. Dem widerspricht die Bundesregierung mit der absurden Begründung, beim ESM handele es sich um einen völkerrechtlichen Vertrag, der bewusst außerhalb der EU konzipiert wurde, daher bestehe für die Anwendung des Grundgesetz-Artikels keine Grundlage. Zudem müsse die Bundesregierung die Stellungnahmen der Länder nicht berücksichtigen, „da Länderinteressen in Angelegenheiten des ESM nicht betroffen sind.“

Aha, die Bundesregierung kann die Gelder der Steuerzahler nach Belieben des ESM heraushauen, aber das geht die Bundesländer nichts an.

Die Kampagne „Stoppt die Schulden und Inflationsunion“ der Zivilen Koalition hat bereits fast eine Million Protest-Mails an Politiker im ganzen Land geschickt: Link

Ein Video zum Thema gibt es hier (Danke an "Dirk-00")

Nachtrag:
(2.6.12) Der Bund der Steuerzahler hat ebenfalls gegen den ESM Stellung bezogen und organisiert eine Kampagne dagegen (Danke an Harald Hess (Kommentar unten))

(3.6.12) In der heutigen FAS befasst sich Chr. Siedenbiedel mit der "Bankenunion". Deren Bestandteil, Banken mit ESM-Mitteln direkt zu stützen, ist nach Ökonom Clemens Fuest "Hilfe ohne Kontrolle". "Deutschland würde Milliarden für angeschlagene Banken in Südeuropa geben, während die Entscheidung über die Sanierung ihres (…) Bankensystems und deren Kontrolle bei den südeuropäischen Ländern verbliebe."
Ordnungspolitisch zieht sich durch die ganze Euro-Retterei ein roter Faden, die Trennung zwischen zahlender/haftender und verantwortlicher Instanz. Damit wird ein Grundmerkmal funktionierender Marktmechanismen ausgehebelt: Das Zusammenfallen von Entscheidung und Haftung. "Politik kontra Markt" – das Grundprinzip der Eurozone/EU.

[note]Auch: http://www.wirtschaftswurm.net/2012/die-unbeschraenkte-haftung-durch-den-esm/[/note]

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