Der Doppel-Pack – nächster undemokratischer Akt

Das Europaparlament hat den sogenannten Doppelpack („Two Pack“) abgesegnet. Dessen einer Teil befasst sich mit der Troika. Der zweite Teil erlaubt der EU-Kommission künftig, Budgetentwürfe der einzelnen Mitgliedsstaaten vor der Abstimmung in den nationalen Parlamenten zu prüfen.

Der Währungskommissar, derzeit Rehn, erhält damit noch mehr Macht. Die Regierungschefs haben es so gewollt, das Europaparlament nickt ergeben. Die Machtfülle Brüssels wird noch größer.

Überflüssig zu erwähnen, dass auch die Grünen dafür gestimmt haben. Deren Finanzexperte Giegold begründet das so: „Die Regeln für Krisenländer kommen aus der rechtlichen Grauzone heraus und werden demokratischer und sozialer. Zudem unterstützt die Einigung das effektive Instrument des Schuldentilgungsfonds. Deshalb ist das Zweierpaket ein Schritt nach vorn. An der einseitigen Ausrichtung der Krisenpolitik auf Ausgabenkürzungen kann und wird das Gesetzespaket jedoch nichts ändern.“

Fragt sich, was daran nun demokratisch und sozial ist. Mit dem Schritt rückt zudem die Vergemeinschaftung der Staatsschulden ein Stück näher, denn die Kommission soll nun die Machbarkeit des Schuldentilgungsfonds prüfen. Die deutsche Regierung ist bisher dagegen, auch im Bundestag ist eine Mehrheit momentan mehr als fraglich.

Weder Rehn noch seine Kollegen in der Europäischen Kommission sind demokratisch gewählt. Die nationale Souveränität wird mit dem Doppel-Pack ein Stück weiter gekappt und auf eine nicht demokratisch zustande gekommene Institution verlagert. Die Europaabgeordneten spielen dafür den Steigbügelhalter, hoffen auf mehr Macht gegenüber den nationalen Parlamenten. So geht Europapolitik…

Das Doppel-Pack ist ein Schlüssel in der Überwachung der Mitgliedsstaaten. Es ermöglicht der Kommission, einen speziellen Reformkurs durchzudrücken, der eine Reihe struktureller Reformen beinhaltet. Dazu gehört auch, die Arbeitsschutzgesetze aufzuweichen und verschiedene Sozialausgaben zu reduzieren.

Auch das Doppel-Pack dient dem Endziel einer vollen Fiskalunion und einer gemeinsamen Wirtschaftspolitik. Das erfordert theoretisch eine Änderung der EU-Verträge. Bis dahin will die Kommission die Entwicklung so weit treiben, wie im Rahmen der bestehenden Verträge möglich.

Hinsichtlich Troika und deren Einfluss auf die Fiskalpolitik hoch verschuldeter Länder wird erhebliche Machtbefugnis auf die Kommission übertragen, teilweise auf Kosten des europäischen Rates. So können Mitgliedsstaaten verpflichtet werden, Anpassungsprogramme zu implementieren. Das legalisiert und konsolidiert zunächst nur das, was z.B. in Griechenland längst getan wurde. Es öffnet aber die Tür dahingehend, dass die Kommission auch in die nationalen Arbeitsgesetze und Lohnfindungsverfahren hineinfunken kann. Das stellt eine mögliche Verletzung der europäischen Verträge dar. Zudem wird gefordert, dass die betreffenden Länder Beistand von der Kommission anfordern müssen, wenn sie zu geringe Verwaltungskapazitäten haben. Weiter kann die Kommission ein Land unter erweitere Überwachung stellen, selbst wenn es die 3%-Defizitregel nicht gebrochen hat (siehe auch hier!).

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