Zweifel an Bankenaufsicht durch die EZB

Bundesbank-Chef Weidmann steigt gegen die Bankenaufsicht durch die EZB in den Ring. Er hat erhebliche Bedenken gegen den Vorschlag der EU-Kommission.

Nach Plänen der EU-Kommission sollen ab 2013 nach und nach alle 6000 Banken der Eurozone zentral von der EZB beaufsichtigt werden. Neben weitreichenden Durchgriffsrechten ist darin auch die Befugnis der Notenbank beinhaltet, Institute zuzulassen oder zu schließen. Außerdem ist ein Eurozonen-weiter Einlagensicherungsfonds beinhaltet, sowie ein Abwicklungsfonds für marode Banken.

Weidmann sagte, die Kombination von Bankenüberwachung und Geldpolitik in einer Institution triggere mögliche Interessenkonflikte, die das EZB-Ziel der Preisstabilität, wie auch ihre Unabhängigkeit konterkarieren könnten. Wenn die EZB die Aufgabe übernehmen soll, müsse klar zwischen Geldpolitik und Bankenaufsicht getrennt werden: "Es gibt eine Reihe von Fragen, die noch nicht zufriedenstellend beantwortet sind."

Die Mehrheitsfraktionen des Bundestags haben die Regierung aufgefordert, ältere Banken-Risiken in Ländern der Eurozone von Deutschland weg zu halten. Sie müssten "zu Lasten des jeweiligen nationalen Restrukturierungsfonds restrukturiert oder abgewickelt werden, bevor sie in den direkten Aufsichtsmechanismus einbezogen werden“.

Das sieht Weidmann genauso: Ältere Probleme sollen in der Verantwortung der nationalen Regulierer bleiben. "Alles andere wäre ein finanzieller Transfer und der sollte transparent gemacht und nicht unter dem Kittel einer Bankenunion versteckt werden. Das primäre Ziel einer Bankenunion kann nicht die Teilung von Risiken sein.

Auch der ESM soll nach dem Willen der deutschen Politik nur für finanzielle Schieflagen von Banken einstehen, die nach Schaffung der europäischen Bankenaufsicht entstanden seien. Daher könne Spanien auch kein Geld für seine leidenden Banken aus dem Fonds in Anspruch nehmen.

Bisher ist von der EU-Kommission geplant, die Bankenaufsicht über eine europäische Verordnung auf die EZB zu übertragen. An der Gesetzgebung auf europäischer Ebene wäre der Bundestag nicht beteiligt, kann die Bundesregierung lediglich -rechtlich nicht verbindlich- auffordern, Vorgaben zu berücksichtigen.

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages kommt in einem Gutachten zu dem Schluss, dass Deutschland die Bankenaufsicht nicht ohne Gesetzgebung an Europa abgeben kann. Im Hinblick auf das Demokratieprinzip dürften sich verfassungsrechtliche Bedenken sogar noch verstärken. Der EZB würden weitergehende Kompetenzen eingeräumt, als der obersten deutschen Finanzaufsicht Bafin zugestanden werden, heißt es.

Auch über den Umfang der Bankenaufsicht gibt es Dissens: Nach den Vorstellungen von Union und FDP soll die direkte Aufsichtskompetenz der europäischen Instanz auf große und grenzüberschreitend tätige Banken beschränkt sein. Zudem soll die Einlagensicherung nicht vergemeinschaftet werden.

EZB-Chef Draghi hat erklärt, die Notenbank garantiere die strikte Trennung von Geldpolitik und Aufsichtsaufgaben. Reden ist das eine, handeln das andere. Die EZB hat mit ihren LTROs den gesamten Bankensektor großzügig mit Liquidität geflutet. Bankenrettung ist aber eine staatliche Aufgabe, keine der EZB. Die EZB hat sich damit und mit dem OMT-Programm in den Dienst der Politik gestellt und die Trennung von Geld-, Fiskal- und Wirtschaftspolitik selbst aufgehoben. Von einer solchen Institution wird niemand mehr erwarten dürfen, dass sie sich an ihr gesetzliches Mandat hält und unabhängige Geldpolitik mit dem vorrangigen Ziel der Preisstabilität betreibt.

Nachtrag:
Wenn die EZB in ihrer Funktion als Bankenaufsicht eine Bank schließt, die bei der EZB "in der Kreide steht" (auf welche europäische Bank trifft das nicht zu?), dann beschließt sie damit gleichzeitig, dass sie entsprechende Kredite abschreiben muss, was zu Verlusten in ihrer Bilanz führt. Da dürfte die EZB als Bankenaufsicht doch dazu tendieren, marode Banken eher als "gesund" anzusehen.

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